Vermieter behält teil der Kaution wegen....darf er das?
Hey, ich habe eben die Kautionsabrechnung meines alten Vermieters erhalten in der er folgende Posten von der Kaution abzieht: 140€ Miete weil wir angeblich 15 Tage eher eingezogen sind 40€ für diese 15 Tagen an Nebenkosten 12€ Weil unsere Namensschilder auf den Briefkasten geklebt wurden (was aber nie vereinbart wurde) 120€ Nach Nebenkostenabrechnung (Nachzahlung) - Kann ich hier eine detaillierte Übersicht verlangen? 75€ Für die Reinigung eines über 20 Jahre alten Herdes der schon lange hätte abgeschafft werden müssen. Was soll ich tun? Ich bin der Meinung das alle Posten ungerechtfertigt sind. Wir sind nicht früher eingezogen - sondern haben nur ein paar Tage vorher den Schlüssel bekommen (im Mietvertrag steht aber der ganz normale Termin also nichts mit früher rein oder so), Nebenkosten? Wofür? Strom, Wasser, Heizung haben wir selber an Stadtwerke gezahlt in den Nebenkosten waren nur Kleinigkeiten wie Mülltonnen und Hausmeister und sowas....
9 Antworten
- Der Mietabzug ist nicht zulässig, weil
unberechtigt. - Die Nebenkosten dürfen für den Zeitraum
berechnet werden in dem die Wohnung
tatsächlich bezogen wurde. Aber nur im Rahmen der sowieso zu erstellenden NK-Abrechnung und der einzeln im Mietvertrag aufgeführten Betriebskosten. Wurden die Nebenkosten für dieses Jahr bereits abgerechnet, oder es handelt sich nicht deinitiv um im
Mietvertrag aufgeführte Kosten, ist eine Nachforderung unzulässig. - Forderung für Klingelschild: unberechtigt.
- Wenn bei bzw.vor Rückgabe des Schlüssels die Forderung der Herdreinigung nicht bereits gestellt wurde ist die Forderung dafür unzulässig, denn damit wurde Ihnen die Gelegenheit genommen, den Herd selbst zu reinigen.
Ich würde den Vemieter per Einschreiben auffordern, den gesamten Abzug binnen einer Woche (Friststzung mit Datum) zu überweisen, mit der Drohung dass ansonsten die Beitreibung dieser Kosten einem Anwalt übergeben wird. Die Anwaltskosten sind dann vom Vermieter zu zahlen.
versuch zu verhandeln. Ein Teil scheint mir gerechtfertigt.
frag ich mich auch?
Nebenkosten-Nachzahlung und Reinigung
Als erstes gegen die Abrechnung Einspruch einlegen. Nun der Reihe nach: Wenn nicht vereinbart wurde, das bei vorzeitiger Schlüsselübergabe schon vor Mietbeginn Miete oder BK zu zahlen sind, ist das auch nicht zu zahlen. Für das Beschriften des BK ist der Vermieter zuständig, berechnen darf er dafür nichts. Über Betriebskosten ist ordentlich abzurechnen. Ohne eine Nachzahlung aus solcher formgerechten und inhaltlich korrekten Abrechnung darf nichts angerechnet werden. Es könnte lediglich ein angemessener Teil zurückbehalten werden, wenn noch nicht abgerechnet wurde aber voraussichtlich eine Nachzahlung zu erwarten ist. Insofern im Übergabeprotokoll überhaupt der unsaubere Herd als Mangel erfasst wurde, hätte dem Mieter eine Frist von 14 Tagen eingeräumt werden müssen um selbst den "Mangel" zu beseitigen. Hat der Vermieter ohne eine solche Fristsetzung selbst die Arbeit beauftragt, muss er auch für die Kosten aufkommen. Ist dem Mieter ein Fristversäumnis anzulasten, muss der V. die Rechnung vorlegen um zu beweisen, dass die Arbeit auch tatsächlich erfolgt ist. Wenn keine Rechnung > kein Geld des Mieters!
auf jeden Fall erst mal der Abrechnung schriftlich widersprechen.
Der Mietvertrag beginnt am... lt. Vertrag und da kann er nicht im nachhinein kommen und Miete verlangen, das hätte er gleich am Anfang mit euch absprechen und eine anteilige Miete verlangen müssen.
Diese 140 € sind nicht berechtigt!
Genauso mit den Klingelschildern. Das ist zwar üblich bei vielen Vermietern, aber das muss auch vorher gesagt werden und dann unmittelbar nach Anbringung der Klingelschilder abgerechnet werden.
Diese 12 € sind nicht berechtigt!
Die beiden Posten auf keinen Fall anerkennen!
Ebenso die 75 € für die Reinigung des Backofens, es sei denn, der Backofen wurde im Rückgabeprotokoll beanstandet und von euch auch unterschrieben. Dann muss natürlich eine Rechnung darüber vorgelegt werden.
Auch über die Nebenkosten muss eine detaillierte Abrechnung vorgelegtwerden. Ein Pauschalbetrag ist unzulässig. Ihr habt ein Recht auf Einsicht in die Abrechnungsbelege, Kopien muss euch der Vermieter nicht geben, aber ihr dürft Einsicht nehmen.
Fazit:
Ich würde den Vermieter anschreiben, die einzelnen Punkte auflisten und ihn auffordern, die gesamte einbehaltene Kaution an euch zu überweisen bis zum 30.11.2010.
Falls er das nicht tut und auch keine ausreichenden Unterlagen vorlegt, würde ich ihm gleich mitteilen, dass du einen Anwalt beauftragen wirst.
Für die Nebenkosten steht dir ne Aufstellung zu. Alle anderen Punkte sind etwas strittig. Im nachhinein mit Mietforderungen zu kommen für den früheren Einzug ist nicht ganz korrekt. Aber wenn ich die "Kosten" zusammenzähle, komm ich auf 377€, die Nebenkosten (Verbrauch) abgerechnet ein strittiger Betrag von 257€. Klar ist das auch ne Menge Kohle, aber überlegt euch, ob ihr euch deswegen einen Riesenärger macht. Briefwechsel und die Aufregung, das Gezanke,... Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
würdest du das Geld dem einfach schenken? ich nicht!
und welcher???