Mietkautionskonto als Mieter anlegen? (auch bei 2 Mietern für die selbe Wohnung)?
Hallo, ich ziehe bald in eine 2-er WG. Die Kaution wurde von den Personen A und B als Kautionssparbuch, auf den Namen von Person A hinterlegt. Person A zieht nun aus und ich ein. Der Vermieter will, dass Person B und ich die Kaution wieder auf einem Kautionssparbuch hinterlegen. Person B meinte, ich sollte mich darum kümmern. Ein Vertrag wurde aufgrund von angeblichen Zeitmangel bei Person A noch nicht gemacht, da diese laut Vermieter vorher noch etwas unterschreiben muss.
Ehrlich gesagt weigere ich mich, auch nur irgendetwas ohne gültigem Vertrag zu überweisen oder irgendwo anzulegen, wo ich dann selbst vielleicht nicht mehr darauf zugreifen kann. Für mich ist das viel Geld und im Falle der Kaution müsste ich erst an die Hälfte des Betrags, der von Person B gezahlt werden muss, drankommen.
Wenn ich nun endlich unterschreiben kann, muss es aber schnell gehen. Nach meiner Arbeitszeit habe ich noch genau 15 Minuten Zeit, um zur Bank zu gehen und sie hat auch nur an einem Tag in der Woche so lange offen. Eigentlich will ich mit diesem ganzen Zeug auch gar keinen Aufwand haben. Person B sagt aber, sie hätte auch keine Zeit, um zur Bank zu gehen.
Ist es denn so unklug, die Kaution direkt an den Vermieter zu überweisen? Der Verwendungszweck "Mietkaution" und eventuell noch die Adresse ist doch auch schon ein Nachweis, oder? Mich überfordert dieses ganze "das musst du dort hin zahlen, das hier hin, ach da musst du die Hälfte von B holen" total. Ein bisschen habe ich auch Angst über den Tisch gezogen zu werden. Aber wenn sich die Unterzeichnung des Vertrags weiter verzögert, bin ich wohl schon bei der bzw. Den 1. Zahlungen im Verzug. Auch habe ich Angst vor Gebühren für Konten die ich wegen der Wohnung anlegen soll. Wie lief das bei eurer WG? Wenn ich das alles übernehme, bin ich wirklich der Dumme?
3 Antworten
Der Vermieter hatte ursprünglich einen Mietvertrag mit einer Mieterpartei (Mieter A und B) geschlossen und eine Kaution vereinbarungsgemäß entgegengenommen.
Der Vermieter und der Mieter B haben den Mieter A aus dem Mietvertrag entlassen. Die Kaution auf dem Kautionssparbuch angelegt auf den Namen des Mieters A und wurde nun vermutlich dem Exmieter A herausgegeben, so dass der Mietvertrag nicht mehr besichert ist - ein Fehler des Vermieters, denn dieser hätte die Kaution oder einen Teil davon nicht herausgeben müssen, weil der Mietvertrag nicht aufgelöst oder beendet wurde.
Du bist nicht eingezogen, hast keinen Nachtrag zum bestehenden zum bestehenden Mietvertrag unterschrieben und sollst ein Kautionssparbuch anlegen.
Das ist eine Forderung, die, wenn du sie nicht erfüllst, dazu führen kann, dass du nicht in diese Wohnung einziehen kannst, weil der Vermieter und Mieter B darauf bestehen als Vorbedingung für deine Aufnahme in den Mietvertrag. Hier sind also Fingespitzengefühl und Verhandlungsgeschick gefragt.
Zu deiner Sicherheit: Du kannst denn Nachtrag zum Mietvertrag unterschreiben, wenn gleichzeitig am Tisch auch der Vermieter und der Mieter B unterschreiben. Davor ist dir ein Exemplar des Mietvertrages auszuhändigen, damit du Kenntnis über den Vertragsinhalt erlangst. Mit MIETBEGINN wird eine Teilkaution von dir fällig, die du innerhalb von 3 Tagen an den Vermieter in welcher Form auch immer zu übergeben hast. Du kannst sogar vereinbaren diese Teilkaution in drei gleichen Raten in den folgenden Monaten zu übergeben.
Sinnvoll wäre es aber, dass du sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter B deine Zahlungsfähigkeit bei Nachtragsunterschrift nachweisen kannst.
Hat jeder einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter oder ist einer der Hauptmieter und der Andere der Untermieter?
Ich frage mich gerade auch wie das mit Mieter A ist. Falls es ein gemeinsamer Mietvertrag ist konnte entweder nur gemeinsam gekündigt werden und dann machen z.B. Mieter B und Du einen neuen Vertrag.
Oder es wurde ein Mietaufhebungsvertrag gemacht.
Ich kann im Moment nicht nachvollziehen wieso Du mit B gemeinsam die Kation anlegen sollst.
Bitte erkläre uns genau die Situation und beantworte meine Fragen. Dann werden wir auch genauer antworten können.
Gut das kann man natürlich machen, man entlässt Mieter A und trägt Dich ein. Vermieter , Nieter B und Du müssten dann diesen Zusatz unterschreiben; es reicht nicht dass ´der Vermieter da nur einen Vermerk macht.
Zudem sollte Dir ein Vertragsexemplar des Mietvertrages gegeben werden.
Es gibt verschiedene Arten um die Kaution anzulegen. Die Preise sind unterschiedlich und hängen auch von der Bank ab.
Es gibt Verträge die so gut wie nichts kosten aber auch welche die 40 € kosten.
Gesetzlich ist nur festgelegt dass der Vermieter die Kaution separat von seinem Vermögen, pfändungssicher und zinsbringend anzulegen hat, aber nicht wer z.B. das eröffnet.
Hier mal Infos zu Mietkautionskonto/Sparbuch:
https://www.sparkonto.org/mietkautionssparbuch-wie-funktioniert-das/
Hier noch ein wichtiger Link:
Der Vermieter meinte, der Mietvertrag würde bestehen bleiben und ein Nachtrag mit meinem Namen erstellt werden. Ich habe das so verstanden, dass A und B beide im Vertrag stehen, also irgendwie beide Hauptmieter sind.
Das ist rechtlich gar nicht möglich.
Das ist rechtlich möglich.
Natürlich kann man eine Partei aus dem Mietvertrag entlassen und eine andere Partei aufnehmen. Voraussetzung ist aber das alle einverstanden sind.
Das es geht, steht hier:
Der Vermieter meinte, der Mietvertrag würde bestehen bleiben und ein Nachtrag mit meinem Namen erstellt werden. Ich habe das so verstanden, dass A und B beide im Vertrag stehen, also irgendwie beide Hauptmieter sind.