Kaution "Unter Vorbehalt zurück" heißt was?
Hallo,
im Oktober 2012 sind wir aus unserer Mietwohnung ausgezogen und haben ca. 2 Drittel der Kaution wieder bekommen. Den rest wollte der Vermieter solange einbehalten, bis die NK Abrechnung durch ist. Vor ca. 2 Monaten haben wir die Abrechnung erhalten und bekamen sogar Geld davon zurück. Somit heute auch die Restkaution. Der Vermieter hat im Verwendungszweck jedoch "Unter Vorbehalt zurück" angegeben. Vor ca. 2 Wochen fiel dem Vermieter plötzlich ein (obwohl dieser mehrfach nach unserem Auszug dort war), dass Disteln und Unebenheiten im Garten seien (es läge an uns und nicht an der fehlenden Gartenpflege des neuen Mieters) und wollte ursprünglich gar nichts von der Kaution zurück zahlen. Zum Glück hat er das doch gemacht, aber eben unter Vorbehalt.
Ist das rechtlich möglich? Kann man die Kaution zurück zahlen, obwohl eigentlich die Wohnungsabnahme und sämtliche Abrechnungen durch sind?
Wie lange heißt denn "unter Vorbehalt"? Ich kann doch jetzt nicht ewig warten nur für den Fall, dass der Vermieter plötzlich doch noch Geld davon will ... Will ja nichts ausgeben und dann im halben Jahr oderso kriege ich die große Rechnung, die ich dann vielleicht nicht bezahlen kann ...
12 Antworten
Nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung sind evtl. Schadenersatzforderungen aus dem Mietverhältnis beidseitig verjährt. Außerdem ist die Forderung Nonsens. Du musst überhaupt nicht reagieren.
Der Auszug war im Oktober, dazwischen liegen ein Winter und ein Frühjahr in dieser Zeit entwickelt sich eine neue Wegetation für die Ihr nicht haftbar gemacht werden könnt. Also per Einschreiben und Argumentation das Geld unter Zeitvorgabe zurückfordern sonst Anwalt.
Die Verjährungsfrist wegen Schäden von 6 Monaten seit Auszug ist schon lange abgelaufen. Der Vermieter hat die restliche Kaution nach dem er keinerlei Forderungen mehr geltend machen kann auszuzahlen.
Die NK-Abrechnung könnte ja wegen eines möglichen Rechenfehlers noch korrigiert werden müssen (bis zum rechtlich möglichen Termin: ein Jahr nach Abrechnungsdatum). Daher "unter Vorbehalt".
Die NK darf ohne das Einverständnis des Mieters nicht mit der Kaution verrechnet werden.
Doch, darf sie. Eure Anwältin hat keine Ahnung.
Die RAin oder du wirbelt da etwas durcheinander.
Ohne Einverständnis des Mieters??
Will ich sehen. Zeig mal.
Will ich sehen.
Bitte
Zweck der Kaution:
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. Insbesondere rückständige Miete, Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist). Der Vermieter hat das Recht zu bestimmen, wie die von dem Mieter geleistete Kaution auf Ansprüche aus dem Mietverhältnis verrechnet wird.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm
Dafür war sie aber dennoch erfolgreich! Vielleicht hat sie es eben nur geschickter gemacht, als andere RA.
Vergiss es. Wenn er da jetzt erst was finden sollte, ist es nichtmehr dein Problem. Er hatte schon mehr als genug Zeit um zu gucken ob alles in Ordnung ist.
Normalerweise ist die Kaution unverzüglich nach Mietende zurückzubezahlen. Ein paar Wochen müssen da reichen.
Unverzüglich bedeutet: Ohne Verzug. Dazu muss aber festgestellt werden, wann denn ein Verzug gegeben ist. Deshalb ist diese Bemerkung zur Rückgabe der Kaution nach Mietende unzutreffend.
Eben nicht.
"Wann ist die Kaution zurückzubezahlen?
Laut Mietrechtsgesetz „unverzüglich“ nach Ende des Mietverhältnisses. In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich Vermieter bis zum Erstellen einer Kautionsabrechnung einige Zeit lassen, da mit der Rückgabe der Wohnung allfällige Mängel nicht sofort eingeschätzt werden können. Als ortsübliche Frist für die Überprüfung von Mängeln sollten 2 bis 3 Wochen aber ausreichend sein."
Ich mag Besserwisser nicht. Lies doch selbst: http://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit
"Eine Handlung kann auch dann unverzüglich sein, wenn man eine Bedenkzeit in Anspruch nimmt oder zunächst einen Rechtsanwalt konsultiert. Der fachsprachliche Ausdruck ist damit – im Gegensatz zum allgemeinen Sprachgebrauch – kein Synonym für sofort."
Und du bekommst auch noch n Daumen hoch dafür -.-
Und du bekommst auch noch n Daumen hoch dafür -.-
Und das mit recht.
Ich mag Besserwisser nicht. Lies doch selbst: http://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit
Ich auch nicht, b aer nicht alles was bei wiki oder im Net steht ist richtig.
Laut Gerichtsurteilen kann der Vermieter bis zu 6 Monaten die Kaution ganz und darüber hinaus zum Teil einbehalten.
Weil? Bekommt man schon Daumen wenn man Unsinn schreibt?
Du bist auch so ein Kandidat. Einfach einen Satz herrotzen ohne zu begründen.
Ja was meinste was ich damit nun anfangen kann? Genau... Nichts.
Ich war nicht derjenige der behauptet hat unverzüglich wäre sofort. Ich weiß schon was damit gemeint ist.
Also schicke deine Antwort lieber Gerhart; er war es der meinte unverzüglich hiesse sofort.
Kleine Anmerkung: DARÜBER hinaus nicht, es sei denn, es wurde verabredet. Gruß Michael
Die NK darf ohne das Einverständnis des Mieters nicht mit der Kaution verrechnet werden.
So hat es uns unsere Anwältin damals mitgeteilt, als wir fast das gleiche Problem hatten. Miete kann unter Vorbehalt gezahlt werden, wenn es Schäden in der Wohnung gibt und der Vermieter schriftlich darauf hin gewießen wurde. Wenn die Wohnung aber an den Vermieter zurück gegeben wurde, ohne das dieser bei der Übergabe irgendwelche Schäden beanstandete, ist die Kaution in vollem Umfang zurück zu bezahlen.