Wohnung gekündigt, 3 Monate Kündigungsfrist kann man eher ausziehen und Kaution für Restmiete nehmen

7 Antworten

Nein, eine Kaution ist nicht zum Abwohnen da. Außerdem kann man nur fällige Forderungen gem. § 387 BGB gegeneinander aufrechnen. Das ist hier nicht der Fall, denn die Miete ist jeden Monat spät. bis zum 3. Werktag, die Kaution max. erst 6 Mon. nach Mietvertragsende, zur Zahlung fällig.

siehe auch:

http://www.hausblick.de/community/blog/item/1511-kaution-nicht-mit-miete-verrechnen

Die Ansicht mit den 6 Monaten ist eine Nebenansicht aus dem verlinkten Prozess. Diese kollidiert aber auch mit einer Nebenansicht des BGH aus VIII ZR 71/05

Ich vermute, zu der Dauer wird es nochmal ein gesondertes Urteil geben. Meiner Meinung nach sind hier die 6 Monate allemal viel zu lang.

@Mikkey

Und wir haben einen Herausgabeprozeß bereits nach drei Monaten am Hals gehabt und dies trotz Verhandlung wegen Schäden in gleicher Höhe, die in voller Höhe anerkannt wurde von der Tierhalterhaftpflicht (Scheck blieb jedoch beim Mieter, er ist der VN). Hatten große Mühe, hier noch einen Vergleich hinzubekommen.

@schleudermaxe

aus diesem Grund schrieb ich ja auch: max. 6 Mon. - sicher aber ist , die Kaution ist in keinem Fall vor Mietvertragsende fällig. Die Gerichte entscheiden ja immer nach Einzelfall und sind auch nicht an die Rechtssprechungen anderer Gericht, auch dem BGH, gebunden.

Wenn sich beide Vertragspartner einig sind, könnt ihr einiges machen.

Allerdings, wenn der Vermieter kurzfristig wieder vermietet, muss die neue Miete verechnet werden. Er kann natürlich nicht doppelt kassieren.

Da lohnt es schon mal, nachzuschauen.

Du kannst eher ausziehen, allerdings ist es nicht rechtens die kaution mit mietzahlungen zu verrechnen. was ist wenn die wohnung nicht korrekt übergeben wird ? dafür ist die kaution. ihr müßt eben für die zeit doppelt miete zahlen .die kaution muss innerhalb eines jahres an euch, wenn alles ok war, mit zinsen zurück gezahlt werden.

Vorraussetzung ist natürlich eine Wohnungsabnahme und anschließender Schlüsselabgabe. Was soll denn in den 2 Monaten passieren in dem keiner die Wohnung benutzt? Vermieter hat doch die Schlüssel.

Hast du einen Gesetzesauszug der deine These stützt?

@Thodie

wenn du noch die miete zahlst brauchst du die schlüssel und die abnahme erst am ende der kündigungsfrist abgeben.

ie Mietkaution darf nicht einfach abgewohnt werden. Mieter dürfen deshalb auch nicht einfach die Miet-zahlungen einstellen und den Vermieter auffordern, die ausstehenden Mieten mit der Kaution zu verrechnen. (Urteil des OLG Frankfurt (2004) ; Az. 2 W 10/04 ) Mietrecht 03 - 2013 Mietrechtslexikon

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. Insbesondere rückständige Miete, Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist). Der Vermieter hat das Recht zu bestimmen, wie die von dem Mieter geleistete Kaution auf Ansprüche aus dem Mietverhältnis verrechnet wird. Forderungen des Vermieters gegen den Mieter, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen, dürfen ohne besondere Vereinbarung nichtmit der Kaution verrechnet werden. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist nach Ansicht des BGH dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen (Urteil vom 11.07.2012 – VII ZR 36/12). Beispiel: Der Vermieter ist Handelsvertreter für Staubsauger und hat dem Mieter einen Staubsauger verkauft. Der Mieter schuldet noch den Kaufpreis. Der Vermieter darf die Kaution nicht mit dem offenen Kaufpreis verrechnen. Weiteres Beispiel: Der Vermieter hat durch Abtrteung eines anderen Gläubigers Forderungen erworben.

Darf ich den ersten Monat der Frist noch ganz normal Miete zahlen und am letzten Tag des ersten Monats dann Zählerstände ablesen, den Schlüssel dem Vermieter aushändigen und sagen, dass er ja für die restlichen 2 Fristmonate meine Kaution hat, die er dann als Monatsmiete bis zum Ende der 3 Monatsfrist nehmen kann?

Nein darfst Du nicht.

Irrtum: Kaution abwohnen

Falsch: Die letzten drei Monate kann die Kaution abgewohnt werden, muss keine Miete gezahlt werden. Richtig: Ein Abwohnen oder rechtlich ein Aufrechnen des Vermieteranspruchs auf Miete mit dem Mieteranspruch auf Rückzahlung der Kaution ist während des laufenden Mietverhältnisses unzulässig. Miete muss bis zum letzten Monat, bis zum Ende des Mietverhältnisses bezahlt werden. Die Kaution sichert Vermieteransprüche aus der gesamten Mietzeit, inklusive Ersatzansprüchen wegen möglicher Schäden beim Auszug oder Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen, die erst noch nach Monaten kommen. Deshalb wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses fällig. Bis Mieter die Kaution tatsächlich zurückfordern können, vergehen mitunter noch Monate. Der Vermieter hat eine Prüf- und Überlegungszeit, in der er klären kann, ob er noch Ansprüche gegen den Mieter hat. Außerdem kann der Vermieter zumindest einen Teil der Mietkaution so lange zurückhalten, bis er über die Betriebskosten abgerechnet hat.


Und ich gehe eh nicht davon aus, dass ich meine Mietkaution wieder bekomme.

Die Kaution ist zum Ausgleichen für Schäden an der Mietsache und zum Ausgleich der Endabrechnung gedacht.

Man sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll machen und den Zustand der Wohnung vermerken.

Wenn der Vermieter unterschreibt, kann er nur Schadenersatz oder nachträgliche Renovierung fordern, für Sachen die im Protokoll stehen oder für verdeckte Mängel.

MfG

Johnny

Trick des Tages:

Geh zur ner Kautionsversicherung. Geb deinem Vermieter die Police. Lass dir die Kaution wiedergeben. Bezahl damit die letzten Mieten und nach Kündigung kriegste deine Police wieder zum Kündigen der Kautionsversicherung.

Nachteil: - Unnötige Kosten - Bei Schäden an der Wohnung muss der Schaden als Kaution an den Bürgen zurück gezahlt werden.

Vorteil: - Geld is Bar zur Verfügung und kann zur Miete genutzt werden. - Stressfrei umziehen.

Anbieter? Hier z.B. vergleichen -> www.kautionsversicherung-vergleichen.de oder Kautionsfrei . de oder Bruder Google -> Mietkautionsversicherung.

lg