Wie lange dauert es, bis die IHK im Beschwerdefall tätig wird?

6 Antworten

Wie lange es bei der IHK dauert, kann ich Dir leider nicht sagen. Allerdings würde ich auch die zuständige Gewerkschaft (ver.di.) informieren.

In einem Kommentar schreibst Du, dass die Azubis noch minderjährig sind. Hier kommt dann das Jugendarbeitsschutzgesetz ins Spiel das besagt:

"Jugendliche dürfen nicht mehr als 40 Std./Woche beschäftigt werden (§ 8 JArbSchG)"

Er muss zweimal im Monat Samstag arbeiten(Kriegt dafür aber keine Vergütung oder Freizeitausgleich).

Der AG soll sich mal die §§ 15 und16 JArbSchG anschauen.

Im § 15 steht: "Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen"

Dann steht im § 16 zur Samstagsruhe unter Abs. 3:

"Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen"

Es wird mit solchen Sachen wie Toilettenzeit begründet.

Das ist absoluter Blödsinn und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Der AG sollte sich mal den § 58 (Bußgeld- und Strafvorschriften) des JArbSchG anschauen und entsprechend seine Handlungsweise "verbessern".

Die Azubis können sich bezüglich dieser Mißachtung des JArbSchG auch noch an das Gewerbeaufsichtsamt (und die zuständige Gewerkschaft) wenden. Ich vermute, dort ist man mit dem Handeln schneller als auf der IHK

Leider kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen, mein Weg war, zweimal den Arbeitgeber der Ausbildung zu wechseln, denn ich hätte selbst vors Arbeitsgericht ziehen müssen.

Meine Eltern rieten mir damals, diese Gauner wenigstens überall detailliert schriftlich anzuzeigen, z.B. IHK, Gewerkschaft, Gewerbeaufsichtsamt, Zoll- bzw. Finanzamt, Berufsschule. Sie mussten nachweislich Strafe bezahlen, aber arbeiten heute noch mit Azubis genau so betrügerisch weiter - seit 1989 !! Allerdings haben sich beide Unternehmen allmählich immer vergrößert.

ALSO

  • zuerst einen neuen Ausbildungsplatz suchen,
  • den Anstellungstermin festlegen, am besten an einem Freitag den letzten Arbeitstag und am folgenden Montag den neuen ersten Arbeitstag -
  • den neuen Vertrag unterschreiben und
  • dann schriftlich begründet fristlos kündigen (DAS VERTRAUEN WIRD VOM ARBEITGEBER SCHWER MISSBRAUCHT) und
  • eine Kündigungskopie den zuständigen Behörden und Institutionen zusenden.

Man könnte ein paar Jahre später dortige Azubis befragen, wie es ihnen mittlerweile ergeht. Es wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit (fast) nichts geändert haben!

Viel Einsicht und Erfolg!

Das kann schnell gehen und wen das Nicht ausreichen sollte Dan kann er das sogar einklagen!

Das Mit den Wc zeiten ist eine Lachnummer Den Das sind Vieleich mal 5 -6 Minuten !

Was Die 3 machen könnten wäre sich zu Weigern samstags arbeiten zu gehen !

Den üblich wäre Ja dan ein Ausgleichs tag! bei einer 6 tage Woche!

Die 3 können zb auch das Jugendamt und das Ordnungsamt informieren!

Kernfragen : .... wie alt ist Junior? ( oder auch die anderen betroffenen Auszubildenden ? ) Wieviele Arbeits-/Ausbildungsstunden gelten per Vertrag als vereinbart? Wievieltes Ausbildungsjahr - bzw. besteht u.U. noch Probezeit?

Waldwanderer01 
Fragesteller
 15.11.2021, 13:05
  • Alle Minderjährig
  • Im Vertrag steht bei allen 40 Stunden, tatsächlich sind es aber 44.
  • Alle bis auf einer im ersten Ausbildungsjahr
  • Probezeit ist vorbei.
wilees  15.11.2021, 14:32
@Waldwanderer01

Also dürft Ihr alle nach geltendem Jugendarbeitsschutzgesetz auch nur 40 Stunden pro Woche arbeiten und das dan auch nur an 5 Tagen pro Woche.

Bei derartigen Problemen empfehle ich eher die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.

Das sollten sie auch umgehend tun.