Ärgerliche Rechnung der IHK für Selbstständige

5 Antworten

Ich kenne das Thema, aber soweit mir bekannst ist gibt es hier keine Verjährungsfrist bzw. ich gehe mal von 10 Jahren Verjährungsfrist aus. Ich musste nach einer Steuerprüfung die 7 Jahre zurückreichte, auch alle IHK Beiträge entsprechend angepasst nachzahlen...

Die IHK- Beiträge bestehen üblicherweise aus einem Grundbetrag und aus einem gewinnabhängigen Beitragsteil, Hierfür erhalten die Industrie- und Handelskammern genau so wie die Handwerkskammern von den Finanzämtern Informationen über den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag. Deswegen kann es nach Betriebsprüfungen auch zu einer Neufestsetzung der Beiträge führen. Es gibt in den Satzungen aller Kammern auch eine Beitragsbefreiung bei niedrigen Gewinnen. Das müsste sich aus den Bescheiden auch ergeben.

Das es tatsächlich eine Zwangsmitgliedschaft ist, kommst du da nicht raus. Du kannst ja mittlerweile auch nicht mehr einfach sagen, dass du keine Krankenversicherung willst. Wenn dir das nicht passt, darfst du dich eben nicht selbständig machen.

Das ist im IHK Bundesgesetz geregelt:

§ 3 Abs. 8:

für die Verjährung (gelten) die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verjährung der Steuern vom Einkommen und Vermögen,

Weiter dazu: Die Verjährung der Steuern beginnt nach 5 Jahren.

Hi, leider kannst du da nichts machen. Es gibt viel Foren . Schau mal unter Kammerzwang in Netz. LG Babs