Muss ich meine zugfahrkarte selber bezahlen? Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

6 Antworten

Ich denke, dass es sehr verworren ist und man hier die Frage nicht eindeutig beantworten kann. Du solltest jedenfalls zusehen, dass Du nicht tatsächlich so kurz vor dem Ende Deiner Ausbildung entlassen wirst. Wenn Du tatsächlich der Meinung bist, ungerecht behandelt zu werden, kannst Du Dich an den Betriebsrat wenden oder einen Rechtsanwalt nehmen. Dann wäre allerdings das Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber endgültig hin. Ich versuche solche Probleme (wobei ich noch nie abgemahnt wurde) immer in einem ruhigen Gespräch zu lösen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Besema112 
Fragesteller
 22.07.2021, 20:06

Habe ich versucht es scheint sie nicht zu interessieren aber danke für deine Antwort.

Du mußt Fahrkosten ansprechen und nicht hier eine Klärung versuchen.

Gibt es einen Ausbildungberater bei der IHK? Frag den.

Gegen Entscheidungen des AG darfst Du nichts ändern, Du mußt Anweisungen folgen.

Entweder zahlt der AG die Fahrkosten oder die IHK.

Ist mein Arbeitgeber verpflichtet die fahrkosten zu zahlen ?

Nein.

Zur Abmahnung, wenn Du meinst diese ist nicht gerechtfertigt, lege Einspruch gegen diese ein.

Kann ich es als Druckmittel nutzen, das wenn sie es nicht zahlen möchten, ich wieder in der firma erscheine.

Liegt doch in deinem Interesse dort zu erscheinen und die Ausbildung abzuschließen 🤷‍♂️

Besema112 
Fragesteller
 22.07.2021, 19:49

Ich möchte aufjedenfall dort die Ausbildung abschließen. finde es einfach asozial mir die fahrkarten dann nicht zu bezahlen.

Sabsi665  22.07.2021, 20:00
@Besema112

Wieso sollte dir jemand deine Fahrkarte bezahlen? Die Anfahrt zum Betrieb ist selbst zu tragen! Bezahlt werden lediglich Dienstreisen!

Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dein Zugticket zu zahlen! Die Anfahrt in den Betrieb musst du schon selbst tragen! Und wenn du so weiter machst, wirst du deine Ausbildung wahrscheinlich nicht beenden können.... Du sagst du bist erwachsen? Dann zeig mal ein wenig Einsicht und verbessere dein Verhalten! So kommst du nicht weit im Berufsleben... Du ziehst den kürzeren auch wenn du das nicht glauben möchtest!

Wenn es nicht speziell im Vertrag vereinbart wurde braucht der Arbeitgeber die keine Tickets zu finanzieren. Es liegt ganz bei dir wie du zur Arbeit kommst.

In Mindestens zwei fällen ist die Abmahnung gerechtfertigt. Und wenn du morgens nicht umgehend sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der IHK angerufen hast wäre die Abmahnung für den Fall ebenso gerechtfertigt.

Sorge dafür das es keine weiteren Vorfälle in der Art gibt und streng dich an damit du eine gute Prüfung hinbekommst. Dann interessiert es später niemand mehr wenn du dich nach der Prüfung bewirbst.