Ausbildungsvertrag! Bei der IHK 4 Monate Probezeit, bei mir im Vertrag steht nix.Was gilt?!

7 Antworten

Wenn nichts im Vertrag angegeben ist, was die Probezeit betrifft, so gilt meist 1 Monat. Wenn die IHK erklärt, es sind 4 Monate, dann lass dir darüber etwas Schriftliches von der IHK geben und lege das dem Betrieb vor. Schon erstaunlich, wenn ein Ausbildungsbetrieb wegen einer Fehlzeit von 4 Tagen den Ausbildungsvertrag fristlos kündigt. Da muss es doch noch andere Gründe geben, welche eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

survina86 
Fragesteller
 14.10.2014, 07:35

Ne, ist leider so :-( Finde es auch krass.

"Lieber/e survina86".

Wie lange besteht Dein Ausbildungsvertrag? Wenn im Ausbildungsvertrag keine Regelung erfolgt ist, beträgt die Probezeit 1 Monat- bis 4 Monate maximal, wenn dies vertraglich so festgelegt worden ist (Paragraph 20 BBiG). -Verkürzungen oder Verlängerungen gemäß Paragraph 25 BBIG sind unwirksam. Nebenabreden sind bedeutungslos, denn nur der Vertrag bildet die Grundlage für Deine Ausbildung.

Das Ausbildungsverhältnis kann demzufolge innerhalb der Probezeit- also in der Regel in den ersten 4 Monaten- ohne Angaben von Gründen-gekündigt werden (Paragraph 22 BBiG). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da keine Frist einzuhalten ist, es sei denn diese ist ausdrücklich vereinbart worden, endet der Ausbildungsvertrag zu dem Zeitpunkt, der in der Kündigung angegeben wurde, in Deinem Fall sofort. Von dieser unabhängig, stehen Dir nach einer solchen Kündigung, sämtliche Leistungen zu, die Du bist zum Zeitpunkt der Kündigung erworben hast. Restgehalt und Urlaubsanspruch müssen Dir ausbezahlt werden. Ebenso ein ordentliches Arbeitszeugnis.

Solltest Du noch minderjährig sein, ist der Ausbilder verpflichtet, auch Deinem gesetzlichen Vertreter (Eltern, Vormund usw.)von dieser Kündigung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sollte dies unterbleiben, kannst Du gegen die Kündigung vorgehen.

Andernfalls allerdings besteht in Deinem Fall, wenig Aussicht auf Erfolg, wobei ich jetzt in keiner Weise von der Sonderregelung in der Probezeit ausgehe, wie Schwangerschaft, Behinderung usw. Du solltest Dich schnellsten arbeitslos melden und Dich um einen anderen Ausbildungsplatz bemühen.

Liebe Grüße

Die Probezeit in einem Ausbildungsvertrag ist gesetzlich geregelt und muss nicht unbedingt zusätzlich im Vertrag stehen.

Bei der Probezeit in der Ausbildung gilt laut Berufsbildungsgesetz: Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 Berufsbildungsgesetz). Üblich ist eine Dauer von vier Monaten. Die Probezeit in der Ausbildung hat eine wichtige Bedeutung - Azubi und Ausbilder sollen prüfen, ob sich der Azubi für den richtigen Beruf und Betrieb entschieden hat.

Offensichtlich sieht auch deine Ausbilderin es so, dass die Probezeit 4 Monate ist....in der Probezeit kannst du ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Man sollte schon aufpassen, was man sich in der Zeit leistet.

Aber DU hast auch Recht, wenn nichts im Vertrag steht, ist die Probezeit mind. 1 Monat...bei dir ist sie aber 4 Monate.

Geregelt ist diese Frage im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Nach § 20 BBiG beginnt das Berufsausbildungsverhältnis zwingend mit der Probezeit. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen.

Wenn also im Ausbildungsvertrag nichts geregelt ist, beträgt die Probezeit 1 Monat.

Es sei denn, der Ausbildungbetrieb könnte geltend machen, dass er üblicherweise schon immer 4 Monate Probezeit bei Lehrverträgen regelte und es schlicht in deinem Fall vergessen hätte, so anzugeben. Dann käme es bei einer Kündigungsschutzklage auf die Würdigung des Arbeitsrichters zu dieser Einlassung an.

Die Aussage der Auisbilderin ist hingen rechtsunwirksam: Auf die Probezeit darf man nicht verzichten.

G imager761

survina86 
Fragesteller
 14.10.2014, 07:34

Es geht darum, dass anscheinend im Vertrag für den Betrieb 4 Monate Probezeit angegeben sind, für die IHK ebenfalls und für mich nichts angekreuzt ist also nur 1 Monat. Was gilt denn in dem Fall ? Der Vertrag bei der IHK. Hätte ich gewusst, dass ich noch in der Probezeit bin, hätte ich meine A backen zusammengekniffen und wäre die 4 Tage selbst mit Schmerzen noch zur Arbeit gegangen, auch wenn mein Arzt das nicht für gut geheißen hätte :-(

FordPrefect  14.10.2014, 08:46
@survina86

Hier dürfte der Arbeitsrichter wohl - wie von "imager761" bereits ausgeführt, zum Schluss kommen, dass es sich um ein schlichtes Versehen handelt, und die betriebsübliche Probezeit von 4 Monaten dennoch greift.

Ich frage mich aber auch, welcher Ausbldungsbetrieb einer Auszubildenden wegen einer unfallbedingten AU von 4 Tagen gleich kündigt, vorausgesetzt, die AU wurde ärztlich bescheinigt. Das finde ich doch gelinde ausgedrückt fragwürdig.

Familiengerd  14.10.2014, 13:40
@FordPrefect

Auf ein "Versehen" könnte sich der Ausbildungsbetrieb nur dann berufen, wenn die Dauer der Probezeit zwar nicht angegeben wurde, den Umständen nach aber erkennbar sein müsste, welche Zeit gemeint ist!

Das ist hier aber nicht der Fall! Dass möglicherweise in der Kopie für die IHK eine Probezeit von 4 Monaten angegeben ist, spielt keine Rolle, wenn im Vertrag selbst (für den Auszubildenden) keine Zeit angegeben und auch nicht "offensichtlich" erkennbar ist!

Für den konkreten Ausbildungsvertrag ist es auch irrelevant, welche Probezeitdauer "betriebsüblich" sein soll; das wäre nur dann von Bedeutung, wenn dem Auszubildenden diese "Betriebsüblichkeit" bekannt wäre!

Unter den gegebenen Umständen (und Informationen) ist es unzweifelhaft, dass hier die gesetzliche Mindestprobezeit von 1 Monat anzuwenden ist!

survina86 
Fragesteller
 14.10.2014, 15:50
@Familiengerd

Ich habe alle 3 Verträge unterschrieben wo kein Kreuzchen bei Probezeit angegeben war und sogar noch bei meiner Ausbilderin nachgefragt ob das richtig ist und sie sagte noch " Ja oder willst du etwa eine?". Und plötzlich erfahre ich von der IHK dass ich Verträge unterschrieben habe wo 4 Monate angekreuzt sind. Ist doch sehr auffällig, dass nur in meinem keine Kreuzchen bei der Probezeit ist. Demnach haben die das einfach nachgetragen. Ist das rechtens ??

survina86 
Fragesteller
 14.10.2014, 15:51

Ich habe alle 3 Verträge unterschrieben wo kein Kreuzchen bei Probezeit angegeben war und sogar noch bei meiner Ausbilderin nachgefragt ob das richtig ist und sie sagte noch " Ja oder willst du etwa eine?". Und plötzlich erfahre ich von der IHK dass ich Verträge unterschrieben habe wo 4 Monate angekreuzt sind. Ist doch sehr auffällig, dass nur in meinem keine Kreuzchen bei der Probezeit ist. Demnach haben die das einfach nachgetragen. Ist das rechtens ??

Familiengerd  14.10.2014, 18:00
@survina86

Und plötzlich erfahre ich von der IHK dass ich Verträge unterschrieben habe wo 4 Monate angekreuzt sind. Ist doch sehr auffällig, dass nur in meinem keine Kreuzchen bei der Probezeit ist. Demnach haben die das einfach nachgetragen. Ist das rechtens ??

Das lässt allerdings die Möglichkeit einer Manipulation ins Blickfeld geraten! Wenn das so wäre, dann wäre das selbstverständlich nicht "rechtens", sondern Dokumentenfälschung.

Am besten nimmst Du kurzfristig einmal - mit Deinem Exemplar des Vertrages ohne das Kreuzchen - einen Termin bei der IHK wahr; ansonsten lässt Du es auf das in meiner Antwort genannte Schlichtungsverfahren ankommen, wo das sicherlich geklärt würde!!