Wie lange dauert es bis der GV kommt?
Wenn ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten habe wie lange habe ich dann noch Zeit zu zahlen so das der Gerichtsvollzieher gar nicht erst kommt es geht mir nicht um mein Hab und Gut hab eh nichts sondern um die 200 Euro die ich Ihm dann noch zahlen müsste und dann wenn er sich nicht sauf eine Ratenzahlung einlässt. Es geht nur um 300 Euro ,150 hab ich bezahlt und den rest wollte ich jetzt am 15.01. zahlen werde es aber wohl auf ersten verschieben müssen da ich nix mehr habe. Die Gläubigerin wollte sich auf nix mehr einlassen was ich auch verstehe ... Aber was kann ich jetzt machen um keinen Besuch zu bekommen?
7 Antworten
Da ihr ja schon innige Freundschaft geschlossen habt, hast du bestimmt seine Tel. Nummer. Ruf ihn an. Er ist bestimmt einverstanden, weil er auch nicht gern umsonst kommt.
haha .... bis jetzt war noch niemand bei mir.
Das ist unterschiedlich. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann ein GV beauftragt werden. WANN liegt am Gläubiger und an den Terminen des GV.
Wenn Du die letzte Rate am 01.02. zahlst, wird es wohl gut gehen. Oft vergeht schon eine Zeit, bis wirklich der GV vor der Tür steht.
Und WENN, hast Du die Quittung der ersten Rate und kannst auch sagen, wann Du die letzte abschickst.
In dem Bescheid steht doch bestimmt ein Frist bis zu der du zahlen musst oder?
Wenn du es bis dahin nicht schaffst, solltest du bei der Stelle anrufen, die den Bescheid ausgestellt hat.
Das Gericht entscheidet nicht bis wann was bezahlt werden soll.
Es kann noch etwa 1 Monat dauern bis der GV kommt, weil, wenn Du jetzt den VB erhalten hast, hast Du ja 14 Tage Einpruchsrecht, solange darf der Gläubiger nichts machen. Wenn der Gl nach der Frist dann beantragt das der GV kommt, kommt es darauf an, was der GV soll. Entweder die Summe oder die EV. Bei der Summe hast Du eventuell die Möglichkeit das in max 6 Raten bei GV zu bezahlen.
Der Besuch des Gerichtsvollziehers lässt sich, so wie du das schilderst wohl kaum verhindern.
Aber mit Ihm kannst du deine Situation durchsprechen, und auch, dass du das Geld am 1. bezahlen willst.
Wenn du mit Ihm ordentlich und offen sprichst, kannst du Glück haben, und er läßt sich drauf ein.
Wenn nicht, droht Dir ein Haftbefehl.
In Jedem Fall ist das blöd gelaufen, und du solltest schauen, das so was nicht noch mal passiert.
P.S.: Er kann auch eine Eidesstattliche Versicherung verlangen, schau, das dies nicht passiert!