Wenn der Vollstreckungsbescheid da ist Ratenzahlung vereinbaren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ratenzahlung kannst du und solltest du mit dem GV vereinbaren.

Wenn nichts zu pfänden ist, kann der Gläubiger auch die Abgabe der Vermögensauskunft von dir verlangen.

Wenn die Forderung unberechtigt ist, hätte auf den Mahnbescheid schon ein Widerspruch bzw. ein Teilwiderspruch wenn Teile der Forderung falsch sind (Inkassogebühren z.B., die trägt der Gläubiger selbst) erfolgen müssen. In dem Fall sollte man es gar nicht zum VB kommen lassen (auch hier gibt es noch eine Einspruchsfrist).

Nicht abwarten, vorher handeln. Je weniger die tun müssen, desto vorteilhafter für Dich. Wenn die Ankündigung da ist, anrufen, bevor die einen Bescheid schicken.

ruf den GV einfach an................

herrfrage00 
Fragesteller
 26.02.2013, 12:32

Weiß aber nicht wer das ist? Steht nicht im Vollstreckungsbescheid.

Kingblolero  26.02.2013, 12:37
@herrfrage00

Dann erkundige dich bei dem entsprechenden Amts-/Landgericht das den Vollstreckungsbescheid ausgestellt hat. Ratenzahlung solltest du VOR der Vollstreckung machen. Denn wenn der GV jetzt was pfändbares findet bzw. wenn er dir doof will kann er von dir die eidestattliche Versicherung verlangen...und dann haste ein Problem!!!

herrfrage00 
Fragesteller
 26.02.2013, 12:46
@Kingblolero

Also der Antragsteller ist ein Inkasso Büro. Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte.. wer wäre jetzt mein Ansprechpartner?lg

Antwortbaer  26.02.2013, 12:53
@herrfrage00

du bist doch GENERATION GOOGLE, oder?

herrfrage00 
Fragesteller
 26.02.2013, 13:43
@Antwortbaer

was soll ich den googlen? wie heißt mein ansprechpartner in der Zwangsvollstreckung? ^^ finde so nichts.

Antwortbaer  26.02.2013, 15:37
@herrfrage00

sicher gibts bei euch auch die gerichtsvollzieherverteilerstelle...

Wegen einer Ratenzahlung solltest Du Dich schriftlich an den Gläubiger direkt wenden oder auch an seinen Rechtsanwalt.