Nachforderung obwohl alle Kosten beim GV bezahlt?
Hallo
Hatten einen Vollstreckungsbescheid, und dann kam ein Brief vom Gerichtsvollzieher das wir die und die Summe plus GV Kosten zahlen sollen oder halt Eidesstattliche abgeben sollen und Ratenzahlung ausmachen sollen. Der Brief vom GV kam am 10.1, habe dann mein Erspartes und mir etwas von meinem Opa geliehen um den gesamt Betrag auf einmal zu zahlen. Am 15.1 kam dann der Brief vom GV das es bezahlt sei und das wir diesen Brief und die Quittung der Zahlung aufheben sollen und das damit alles erledigt sei. Jetzt kommt von einmal wieder ein brief vom Inkasso Unternehmen, ihnen wären ja noch weitere Kosten entstanden die nicht beim GV aufgeführt wären und die wir noch zu tragen hätten, Brief vom 8.3, kam gestern an, sollen bis zum 18.3 173€ zahlen und auf der Rückseite im Schuldanerkenntnis steht aber was von 259€... ist das überhaupt so rechtens? Habe ja alles bezahlt beim GV und er sagte damit ist alles erledigt... Er hat leider erst ab 15 Uhr Sprechstunde und ich zerbreche mir den Kopf darüber weil ich schon mein ganzes Erspartes dafür gegeben hab und ich einfach nichts mehr habe um nun nochmal so eine hohe Summe zu zahlen :( Vielleicht kennt sich jemand aus, habe im Internet nichts gefunden.
2 Antworten
Vorweg: Lässt sich irgendwie erkennen, was das für Kosten sein sollen? Es kann vom Zeitablauf her durchaus berechtigt sein. Vor allem, wenn an mehreren Fronten gepfändet wird, also neben der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher auch eine Kontopfändung ausgebracht wurde.
Hast du ansonsten vom Gerichtsvollzieher neben der Quittung auch den Original-Titel erhalten?
Vom Vorgehen her sind die Fragen wichtig. Wenn du den Original-Titel hast, kann dir das Inkasso exakt nichts. Dann würde ich auch mit einer vollen Breitseite antworten, das heißt: Anzeige bei der Polizei wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs und der Nötigung, Beschwerde beim Aufsichtsgericht wegen diesem offenbar frei erfundenen und illegalen Nachschlag.
Sollten die den Titel noch haben, würde ich etwas vorsichtiger vorgehen. Dann erst mal eine detaillierte Forderungsaufstellung und Begründung der Gebühren beim Inkasso anfordern, sowie auffordern, den entwerteten Titel vorlegen, sollten diese Gebühren nicht über RVG begründbar sein.
Mit den Inkassokosten hast Du nichts zu tun, Du hast den Laden ja nicht beautragt. Du hast bezahlt was im VB angegeben war und fertig.
Teile der Inkassobude einmalig, per Einschreiben mit dass Du die Forderung zurückweist. Die weiteren Briefe die von dem Laden kommen schmeiss in der Schredder. Nur auf echte Mahnbescheide musst Du reagieren. Wichtig: Niemals bei der Inkassobude anrufen oder versuchn etwas per Mail zu regeln.