Nachforderung obwohl alle Kosten beim GV bezahlt?

2 Antworten

Vorweg: Lässt sich irgendwie erkennen, was das für Kosten sein sollen? Es kann vom Zeitablauf her durchaus berechtigt sein. Vor allem, wenn an mehreren Fronten gepfändet wird, also neben der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher auch eine Kontopfändung ausgebracht wurde.

Hast du ansonsten vom Gerichtsvollzieher neben der Quittung auch den Original-Titel erhalten?

Vom Vorgehen her sind die Fragen wichtig. Wenn du den Original-Titel hast, kann dir das Inkasso exakt nichts. Dann würde ich auch mit einer vollen Breitseite antworten, das heißt: Anzeige bei der Polizei wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs und der Nötigung, Beschwerde beim Aufsichtsgericht wegen diesem offenbar frei erfundenen und illegalen Nachschlag.

Sollten die den Titel noch haben, würde ich etwas vorsichtiger vorgehen. Dann erst mal eine detaillierte Forderungsaufstellung und Begründung der Gebühren beim Inkasso anfordern, sowie auffordern, den entwerteten Titel vorlegen, sollten diese Gebühren nicht über RVG begründbar sein.

Mit den Inkassokosten hast Du nichts zu tun, Du hast den Laden ja nicht beautragt. Du hast bezahlt was im VB angegeben war und fertig.

Teile der Inkassobude einmalig, per Einschreiben mit dass Du die Forderung zurückweist. Die weiteren Briefe die von dem Laden kommen schmeiss in der Schredder. Nur auf echte Mahnbescheide musst Du reagieren. Wichtig: Niemals bei der Inkassobude anrufen oder versuchn etwas per Mail zu regeln.