Vollstreckungsbescheid an GV?

3 Antworten

Hallo Kamikaze2001,

grundsätzlich gibt es zwei Wege, seinen Vollstreckungsauftrag zu erteilen (§753 Abs. 1,2 ZPO). Einerseits kann demnach der Gerichtsvollzieher direkt beauftragt werden oder man richtet den Auftrag an das zuständige Vollstreckungsgericht, gemeinhin das Amtsgericht, an dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Die Auftragserteilung unterliegt bei Privatgläubigern seit dem 01.04.16 dem Formularzwang (§§ 1,5 GVFV). Dieses Formular kannst Du Dir auf der Homepage des für Dein Bundesland zuständigen Zentralen Vollstreckungsgerichts herunterladen.

Die Zusendung des Original- VB inklusive dem ausgefüllten Auftragsformular erfolgt in der Regel formlos, d.h., mittels normaler Post (kein Einschreiben).

Hoffe, Dir geholfen zu haben.

Gruß

itasca

Es reicht theoretisch ein einfacher Brief. Aber zu deiner eigenen Sicherheit würde ich es per Einschreiben machen, dann hast den Nachweis wann du es verschickt hast und das es angekommen ist.

ein Titel ist fast wie Bargeld, niemals einfach so verschicken sondern immer per Einschreiben, ab einem gewissen Wert sogar lieber per kurier.