Vollstreckungsbescheid Verhandeln?

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Hallo,

viele unserer Kunden hatten in der Vergangenheit mit ähnlichen Problemen zu kämpfen, deshalb verfügen wir da über einige Erfahrungswerte. 

Wenn der Vollstreckungsbescheid schon vorliegt, ist es tatsächlich nicht 5 vor 12, sondern 2 vor 12. Ein Einstieg in die Verhandlungen zum Beispiel nach dem Mahnbescheid wäre besser gewesen - aber dieses Wissen ändert ja an der jetzigen Situation nichts.

Deshalb hier unsere praxiserprobten Tipps: Am besten sofort das Gespräch mit dem Gläubiger bzw. dessen rechtlichem Vertreter suchen und hier die Ratenzahlung ins Spiel bringen, parallel auch mit dem Gerichtsvollzieher sprechen. 

Es kommt gut an, wenn Du nicht nur allgemein nach einer Ratenzahlung fragst, sondern direkt einen passenden Vorschlag unterbreitest. Der sollte "vernünftig" und "angemessen" sein. D.h. wenn Du bei zum Beispiel 1.000 Euro Gesamtsumme nur 5 oder 10 Euro als Teilzahlung anbietest, wird sich Dein Gegenüber veralbert fühlen. Bei 100 oder noch besser 200 Euro sieht das schon anders aus.

Eventuell musst Du beweisen, dass Du zur Leistung der Raten auch wirklich in der Lage sein wirst. Hier kann etwa ein Gehaltsnachweis helfen. Und: Am besten überweist Du, wenn es irgendwie geht, die erste Rate parallel zum Ratenzahlungs-Vorschlag. Du lässt dann Deinen Worten sofort Taten folgen, und das wird in der Regel auch honoriert. 

Eines sollte man nämlich nie vergessen: Weder der Gläubiger noch der Gerichtsvollzieher wollen den Schuldner in die Pleite treiben. Insbesondere der Gläubiger möchte vor allem sein Geld haben. Und da sind (auch kleinere) Raten allemal besser als die Gefahr, wegen einer Insolvenz die Forderung komplett abschreiben zu müssen.

So schlecht sind die Voraussetzungen also gar nicht - Du musst nur möglichst rasch handeln und konstruktive Vorschläge machen, dann wird das schon!

Viel Erfolg und viele Grüße,
Jörg von Bon-Kredit

Hallo,

vielen Dank für diese sehr hilfreiche Auskunft!Man hat ja 2 Wochen Wieerspruchsfrist, stimmt das? D.h in den 2 Wochen wird hier kein GV aufkreuzen, oder? Die Zustellung erfolgte am 17.11., heisst das frühstens ab 4.12. wird was vollstreckt oder? Ich habe eine Schuldenregulierung per Anwalt versucht, ohne Erfolg! Die Gläubiger haben 3 vorgeschlagene Pläne abgewiesen... wenn ich da selber anrufe um auszuhandeln bez.  neuer Ratenzahlung und dann ende des Monats direkt erste Rate überweise, kann man das aushandeln, dass der VB zurückgezogen wird? Also ich möchte nur dass kein GV hier auftaucht...ab Mai nächsten Jahres wandere ich aus (aufgrund von Heirat). Ich will meine Schulden abzahlen, allerdings ist es sehr schwer ohne Job mit ALG1 da um die 13000€ zu begleichen in dieser Zeit. Ist eine Insolvenz sinnvoller? Danke für Rückmeldung im vorraus :) 

Der GV hat wohl schon einen Vollstreckungsauftrag. Es hängt nun davon ab was der Vollstreckungsgläubiger in Auftrag gegeben hat. Ich nehme mal stark an es wird mindestens eine Taschenpfändung und die VAK sein. Zusätzlich kann er den GV aber auch mit der Regelung zu einer Ratenzahlungsvereinbarung beauftragt haben.

Wenn der Gläubiger nichts gegen die vom GV ausgehandelten Raten hat, dann zahle immer pünktlich! Solltest du nur eine Rate 2 Wochen zu spät zahlen oder gar auslassen, ist die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig, § 802b Abs. 3 ZPO.

der Bescheid wird dann zurückgezogen, wenn die Schulden komplett (incl. sämtlicher Nebenkosten) bezahlt sind.

Der Gerichtsvollzieher wird pfänden ... (sofern pfändbares Vermögen und pfändbares Einkommen vorhanden)

Versuchen kannst du es noch.
Am besten gehst du zu einem Schuldnerberater,der kann es auch für dich regeln.

es läuft über anwal

Ja, du kannst eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren...