Wie beauftrage ich mit einem Vollstreckungsbescheid den Gerichtsvollzieher?

7 Antworten

Du weißt schon, dass du erst in Vorkasse treten musst, bevor der Gerichtsvollzieher was tut? Geh zum Amtsgericht und kläre dort alles ab - dann kommt eine Rechnung - die zahlst du .... und dann trab der Gerichtsvollzieher los. Hoffe, dass da was zu holen ist.

Das zuständige Amtsgericht ist leider einige hundert km entfernt :/ Die Frage ist eben wie ich den Gerichtsvollzieher beauftrage?! Kann ich den GV direkt mit einer Pfändung beauftragen oder muss ich ihn erst eine Vermögensauskunft einholen lassen? Oder ist auch beides gleichzeitig möglich?

Weisst du was das ungefähr kostet? Muss ich für den kompletten Auftrag in Vorkasse gehen? Oder wie läuft das ab?

Wenn Du es selbst machen willst, ohne einen Anwalt damit zu beauftragen, dann gehst Du zu dem Amtsgericht, in dessen Bezirk Dein Schuldner wohnt, oder geschäftsansässig ist, gehst zur Gerichtsvollzieherstelle und man wird Dir die Sache abnehmen und sich kümmern.

Brauch ich dazu noch etwas anderes ausser dem Titel?

@DomGallag

Deinen Personalausweis.

Es gibt Muster-Vollstreckungsaufträge, die du an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilungsstelle beim Amtsgericht schickst. Einfach mal im Internet danach suchen, die findest du schnell. Wenn du die Bank kennst, bei der der Schuldner sein Konto hat oder dir sein Arbeitgeber bekannt ist, ist eine Konto- oder/und Lohnpfändung in den meisten Fällen sinnvoller. Eine Mobiliarpfändung durch den Gerichtsvollzieher ist nämlich in den meisten Fällen fruchtlos. Die o.g. Pfändungen erwirkst du mit einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Auch hierzu gibt es den amtlichen Vordruck online.

Einfach jemand beauftragen der Dinge pfändet? So schnell geht das nicht. Wende dich am besten an einen Anwalt. Warst du schon beim Amtsgericht? Und hat der Schuldner auf den gerichtlichen Mahnbescheid geantwortet?

Nein, hat er nicht. Wie gesagt habe ich den Vollstreckungstitel schon und die zwei Wochen Frist ist auch verstrichen. Meine Frage ist demnach "nur", wie meine Möglichkeiten sind mit dem Titel weiter zu verfahren? Kann ich den GV direkt mit einer Pfändung beauftragen oder muss ich ihn erst eine Vermögensauskunft einholen lassen? Oder ist auch beides gleichzeitig möglich?

Du musst den Original Vollstreckungsbescheid an den zuständigen Gerichtsvollzieher schicken. Die Kosten musst du tragen wenn momentan nichts zu holen ist.