Bar Zahlung Beim Gerichtsvollzieher?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Hay" Asphaltrider,

ja, das ist möglich. Dass der GV eine Ratenzahlung abgelehnt hat, kann nur daran liegen, dass der Gläubiger in seinem Auftrag eine Ratenzahlungsvereinbarung nach §802 b ZPO ausgeschlossen hat.

Das kann und darf den Schuldner aber nicht daran hindern, die vom GV genannte Gesamtforderung jederzeit, also auch beim Termin zur VAK, zu leisten. Mehr noch: unmittelbar vor Abnahme der VAK fordert der GV den Schuldner noch einmal zur Leistung auf (§59 a GVGA). An diesem Punkt kannst Du die Gesamtforderung zzgl. 4,80 Euro Gebühr und Aufwandspauschale auch in bar begleichen.

Beste Grüße

itasca

Asphaltrider94 
Fragesteller
 09.10.2017, 17:39

Hay Itasca, jetzt hab ich ein weiteres problem. da ich ja eigentlich den gesamten betrag morgen bezahlen wollte. Jetzt hab ich ein brief von den rechtsanwälte bekommen, die sind komischer weise mit einer ratenzahlung einverstanden. Da steht auch im brief die letzte zeile,  dieses schreiben kann den zuständigen gerichtsvollzieher als nachweis vorgelegt werden, heist das ich kann jetzt doch in raten zahlen. ?? 

( PS .sorry für meine rechtschreibung ) .

itasca  10.10.2017, 08:48
@Asphaltrider94

Ja das geht. Denn: die Prozeßbevollmächtigten des Gläubigers haben somit einer sogenannten "Gütlichen Vereinbarung" zugestimmt. Auf dieser Basis legst Du zusammen mit dem GV einen Ratenzahlungsplan nach den Modalitäten des §802 b ZPO fest, außer, im Schreiben der RAs steht was abweichendes drin.

Auf jeden Fall ist in Deinem Fall eine Ratenzahlung möglich.

 

Sicher, in welcher Form die Zahlung erfolgt ist egal.

Das kannst du auch schon vorher überweisen.

Sobald der Grund für die EV nicht mehr vorhanden musst du sie auch nicht mehr abgeben. 

Sie wäre ja sowieso hinfällig, da du ja versichern würdest, dass du über kein pfändbares Vermögen verfügst. Wenn du aber zahlen kannst ist ja Kapital vorhanden.

Asphaltrider94 
Fragesteller
 30.09.2017, 20:56

Danke schon mall für die hilfreiche antwort. 

Ja lieber zahle ich es gleich in bar bei ihm. Quittungsblock nehme ich auch gleich mit, damit es zu keinen misverständnissen kommt..

unicornwarrior  01.10.2017, 06:20
@Asphaltrider94

Glaube eine Quittung wird er schon noch haben 😉