Wie lange darf ich abends wegbleiben?

11 Antworten

Du darfst so lange draussen bleiben, wie es Deine Eltern erlauben.

Mit 15 durften meine Kinder bis 20.30 Uhr draussen bleiben. Vlt. wäre das ein Kompromiss.


Wie hübsch falsch mal wieder die Antworten, in denen steht: "bis 22 Uhr".^^

Egal, gegen Unwissen können wir leider nichts tun. ;)

Für den allgemeinen Aufenthalt im Freien gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen - auch das JuSchG bezieht sich nur auf den Aufenthalt in oder an bestimmten Orten.

Letztendlich haben deine Eltern aber das letzte Wort - die entscheiden, wie lange du draußen bleiben darfst.

Der Verweis derer auf gesetzliche Regelungen, die es aber gar nicht gibt, zeugt entweder von Hilflosigkeit, Unwissen oder mangelndem Durchsetzungsvermögen (angebliches Gesetz - was es gar nicht gibt - wird vorgeschoben).

Fazit: was deine Eltern diesbezüglich sagen, ist Gesetz. ;)

mairse  11.06.2016, 15:29

So und nicht anders!

Draußen darfst du rund um die Uhr sein, solange es die Eltern erlauben. Nur an bestimmten Orten, wie Kinos, Disco ect. gibt es Beschränkungen. 

Du darfst solange du willst raus gehen. In Restaurants bis 22Uhr. Näheres musst du mit deinen Eltern ausmachen.

Also einen Club dürftest du ohne Eltern gar nicht betreten, eine Gaststätte ebenfalls nur, wenn deine Eltern oder ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Und sogar mit deinen Eltern dann nur bis 23Uhr. Zumindest laut Jugendschutzgesetz. Von daher ist deine Mutter sogar noch großzügiger als das Gesetz es erlauben würde...

4 Gaststätten

(1)

Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn

eine personensorgeberechtigte oder

erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit

zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der

Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensor

geberechtigten oder erziehungsbeauftragten

Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2)

Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der

Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3)

Der Aufe

nthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in ver

gleichbaren

Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4)

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

hydrahydra  10.06.2016, 23:03

Es geht dem/r Fragesteller/in um den Aufenthalt draußen, nicht in Gaststätten.

"Und sogar mit deinen Eltern dann nur bis 23Uhr." - Nein, eben nicht_


Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, [...] oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.





Lilly2809  10.06.2016, 23:06
@hydrahydra

Stimmt, den Satz habe ich einfach mal überlesen. Hatte nur das mit dem Club gesehen. Ich sollte die Brille aufsetzen. ;-) Danke!

Mein Stiefsohn durfte damals auch nur bis 20Uhr weg, außer wir haben ihn abgeholt, wenn er bei einem Freund war.

Das ist immer Ermessenssache der Eltern.