Wie lang ist die Aufbewahrungspflicht für mitgliedsverträge?

2 Antworten

Die übliche Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre ab Kündigung.

Laufende Verträge müssen aufgehoben werden, solange sie gültig sind.

ItsLukas 
Fragesteller
 20.11.2017, 14:06

über die übliche Aufbewahrungsfrist bin ich im Bilde. Allerdings gilt diese für Ärztliche Unterlagen sowie für Steuerrechtliche Geschichten... 

berlina76  20.11.2017, 14:29
@ItsLukas

Und ein Vertrag ist keine Steuerrechtliche Geschichte?

Hier ist festgelegt, wieviel der Kunde Monatlich zahlen mußte. 

Daraus lassen sich Ansprüche bei zuwenig oder zuvielzahlungen herleiten. Und das betrifft im Endefekt auch die darauf basierenden Steuern. 

Der Vertrag ist im Prinzip mit einer Rechnung gleichzusetzen und somit 10 Jahre aufzuheben. 

ItsLukas 
Fragesteller
 20.11.2017, 16:47
@berlina76

vielen Dank. Das hat mir weiter geholfen :)

wobei laut HGB

Eine

    6-jährige Aufbewahrungsfrist    

gilt für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen: 

empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe,Wiedergaben der abgesandten Handels- oder

 

Geschäftsbriefe,sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. 

Frage: Gelten Verträge als Unterlagen, welche für die Versteuerung von Bedeutung sind?

(Auszug aus dem HGB)

6Jahre vorgemerkt sind für sonstige steuerrechtliche bescheide

Steht sicher im HGB. Schätze mal dass es mindestens fünf, höchstens zehn Jahre sind.