Verjährungsfrist bei Gerichtskosten?
Hallo liebe "Gute Frage" Community,
uns erreichte eine Email mit einem Fall den wir so in den 20 Jahren unserer Firma noch nicht erlebt haben. Erste Gespräche mit Anwälten brachten völlig unterschiedliche Ergebnisse zu dem Fall. Ich dachte mir also, wir stellen das hier bei Gute Frage ein um zu sehen wie die Antworten ausfallen.
Die Fragen die sich stellen sind, kann diese Forderung aus dem jahr 2006 noch geltend gemacht werden oder nicht? Wir zahlen unsere Rechnungen, auch solche aus Rechtsstreitigkeiten, immer. Die Hauptforderung wurde beglichen, es geht nur um die Gerichtskosten die wohl irgendwie untergegangen sind, was die Gegenseite auch zugibt. Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen beträgt 10 Jahre, wir haben durch einen nachweissbaren Wasserschaden im Jahr 2013 keine Unterlagen mehr aus dem Jahr 2005/6/7. Da wir in dieser Zeit hunderte Buchungen pro Monat hatten ist es nicht mehr nachzuvollziehen ob die Rechnung eventuell sogar beglichen wurde.
Wie ist hier vorzugehen? Ideen?
Anbei der Text:
Sehr geehrte XXX sehr geehrter XXX,
Ich hoffe es ist in Ihrem Sinne, wenn ich sie in dieser Sache auf direktem Wege kontaktiere, da ich davon ausgehe, dass sie - wie ich - eine schnelle Erledigung der Angelegenheit bevorzugen.
Im Zuge einer Betriebsprüfung trat unser Gerichtsverfahren aus den Jahren 2005/2006 vor dem AG XXX zu Tage.
Nach Durchsicht der Unterlagen hatte die damals von uns konsultierte Kanzlei XXX lediglich die Forderung aus dem Urteil vom 23.01.2006 nicht jedoch aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 17.03.2006 beigetrieben, da wir einen entsprechenden expliziten Auftrag nicht beantwortet hatten.
Ein entsprechender Scan liegt an. Ein gerichtlicher Titel unterliegt nicht der 3-jährigen Regelverjährung. Die Gesamtsumme beläuft sich inkl. der angefallenen Zinsen auf € XXX.
Ich bitte um Mitteilung, bis wann sie den Betrag auf unser Konto XXX zum Ausgleich bringen können.
Vielen Dank an Alle :-)
3 Antworten
Unabhängig davon ob die Forderung möglicherweise zu Recht besteht, fallen mir dabei zwei Dinge auf:
hier können keine Zinsen, für den Zeitraum seit Entstehung dieser Forderung bis heute, gefordert werden, da die "Grundforderung" ja niemals gestellt wurde.
Desweiteren hätte vermutlich die gegnerische Seite den entsprechenden § erwähnt, wenn denn dieser Titel nicht der 3-jährigen Regelverjährung unterläge.
Dann - wer stellt hier eigentlich diese Forderung? Eine Firma die damals ein Verfahren gewann? Dieser gerichtliche Titel - ist das möglicherweise ein Kostenfestsetzungsbeschluß - oder was ist das?
Mich interessiert - wer möchte jetzt das Geld für diese Gerichtskosten von Euch? Die Kanzlei, die damals nur die Hauptforderung an ihren Mandanten weitergeleitet hat?
Denn bei Gericht ist die Forderung ja wohl erledigt. Und damit wohl auch der Titel.
Hallo.
Wenn der Titelbedient wurde, und den Explizit nicht von der Kanzlei die Kosten von der "Firma" nicht beantwortet wurde, kann das Gericht es auch nicht im Titel mit einbezogen haben. (Die Kosten gehören zum Titel)
Im Grunde hat die Firma wohl recht, aber Belegen muss sie es trotzdem.
Ich würde mit einer Kopie des Schreibens zum Gericht gehen zu einem Rechtspfleger, der das noch nachvollziehen kann.
Ich kann es nicht belegen, aber von guter Seite aus dem Gericht wurde mir gesagt, das wenn ein Titel ausgestellt wurde und die Gerichtkosten nicht mit überwiesen wären, würden die zum Titel dazugehören.
Zu andern muss geprüft werden warum die damalige Kanzlei nicht in Haftung genommen wird. Oder haben die damals den Betrag nicht weitergeleitet.? Weil der Betrag auch von der Firma explizit nicht geantwortet hat, hat die Firma auch eine Mitschuld.
Wenn sich andere Fakten ergeben, ich Helfe gern ,und kostenfrei.
Mit freundlichem Gruß
Hallo vivalapaz,
es tut mir Leid, der Überbringer schlechter Nachrichten zu sein.
Der Kostenerstattungsanspruch, der durch eine Kostengrundentscheidung entstanden ist (vmtl. durch Vergleichsschluss - e. g. "die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben" oder ähnliches) ist wie ein Titel 30 Jahre lang gültig. Siehe hierzu: http://openjur.de/gericht-1.html">BGH · Beschluss vom 23. März 2006 · Az. V ZB 189/05
Der Anspruch ist ab Antragstellung zu verzinsen.
MfG
Vielen Dank für die Information.
Aber dann ist doch Lug und Betrug Tür und Angel geöffnet. Keine Firma hebt ihre gesamte Buchhaltung für alle Ewigkeit auf. Bedeutet wenn dieser Betrag bezahlt worden ist, meine Frau ist davon überzeigt da ihr eigentlich nie etwas entgeht, dann müssten wir dies jetzt belegen ....die Firma die hier fordert scheint in solchen Dingen erfahren zu sein....
Ok, rein rechtlich scheint es nicht verjährt zu sein ..dann muss hier wohl ein Gericht eingeschaltet werden das den Sachverhalt beleuchtet....
Als ob man sonst nix tun hat ;-)
Es kann sein, dass die Gegenseite die Kosten nie angefordert hat. Der Kostenfestsetzungsbeschluss müsste Ihnen jedoch von Amts wegen zugegangen sein.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wäre der Betrag umgehend (auch ohne Aufforderung - hätte die Gegenseite das seinerzeit durch ihren Rechtsanwalt gemacht, wären hierfür erneut Kosten und Gebühren entstanden) auszugleichen gewesen, notwendigenfalls auf das Konto, auf das die Hauptforderung überwiesen wurde.
Sie könnten selbstverständlich um Nachprüfung bitten und die Zahlung mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" leisten. Eventuell könnten Sie entsprechende Kontoauszüge (ungefähr aus dem Zeitraum, in dem der KFB erlassen wurde) bei Ihrer Bank nochmals anfordern?
Eine andere Möglichkeit wäre, das Prozessgericht des seinerzeitigen Rechtsstreits zu bitten, die Akte nochmals heraus zu suchen und zu prüfen, wann Ihnen der KFB zugestellt wurde, ggf. hierfür Akteneinsicht beantragen (ein Zustellvermerk müsste in der Akte zu finden sein).
Hallo, ja es wurde ein Scan mit dem Kostenfestsetzungsbescheid mitgesendet, um diesen geht es.
Dieser ist aus dem Verfahren, war wohl ein Vergleich, da es sich um einen einmaligen Auftraggeber handelte, erstellt. Es wundert uns da wir die Hauptforderung natürlich beglichen haben und wenn uns irgendjemand wegen einer Forderung öfters angeschrieben hätte, wäre das bezahlt worden. Sehr seltsam...auch dass die Firma ein Betriebsprüfung hatte die 10 Jahre zurück geht, kommt wohl nicht oft vor ;-))