Verjährungsfrist bei Gerichtskosten?

3 Antworten

Unabhängig davon ob die Forderung möglicherweise zu Recht besteht,  fallen mir dabei zwei Dinge auf:

hier können keine Zinsen, für den Zeitraum seit Entstehung dieser Forderung bis heute, gefordert werden, da die "Grundforderung" ja niemals gestellt wurde.

Desweiteren hätte vermutlich die gegnerische Seite den entsprechenden § erwähnt, wenn denn dieser Titel nicht der 3-jährigen Regelverjährung unterläge.

Dann - wer stellt hier eigentlich diese Forderung? Eine Firma die damals ein Verfahren gewann? Dieser gerichtliche Titel - ist das möglicherweise ein Kostenfestsetzungsbeschluß - oder was ist das?

Hallo, ja es wurde ein Scan mit dem Kostenfestsetzungsbescheid mitgesendet, um diesen geht es.
Dieser ist aus dem Verfahren, war wohl ein Vergleich, da es sich um einen einmaligen Auftraggeber handelte, erstellt. Es wundert uns da wir die Hauptforderung natürlich beglichen haben und wenn uns irgendjemand wegen einer Forderung öfters angeschrieben hätte, wäre das bezahlt worden. Sehr seltsam...auch dass die Firma ein Betriebsprüfung hatte die 10 Jahre zurück geht, kommt wohl nicht oft vor ;-))

@vivalapaz

Mich interessiert - wer möchte jetzt das Geld für diese Gerichtskosten von Euch? Die Kanzlei, die damals nur die Hauptforderung an ihren Mandanten weitergeleitet hat?

Denn bei Gericht ist die Forderung ja wohl erledigt. Und damit wohl auch der Titel.

Hallo.
Wenn der Titelbedient wurde, und den Explizit nicht von der Kanzlei die Kosten von der "Firma" nicht beantwortet wurde, kann das Gericht es auch nicht im Titel mit einbezogen haben. (Die Kosten gehören zum Titel)

Im Grunde hat die Firma wohl recht,  aber Belegen muss sie es trotzdem.
Ich würde mit einer Kopie des Schreibens zum Gericht gehen zu einem Rechtspfleger, der das noch nachvollziehen kann.

Ich kann es nicht belegen, aber von guter Seite aus dem Gericht wurde mir gesagt, das wenn ein Titel ausgestellt wurde und die Gerichtkosten nicht mit überwiesen wären, würden die zum Titel dazugehören.

Zu andern muss geprüft werden warum die damalige Kanzlei nicht in Haftung genommen wird. Oder haben die damals den Betrag nicht weitergeleitet.? Weil der Betrag auch von der Firma explizit nicht geantwortet hat, hat die Firma auch eine Mitschuld.

Wenn sich andere Fakten ergeben, ich Helfe gern ,und kostenfrei.

Mit freundlichem Gruß

Hallo vivalapaz,

es tut mir Leid, der Überbringer schlechter Nachrichten zu sein.

Der Kostenerstattungsanspruch, der durch eine Kostengrundentscheidung entstanden ist (vmtl. durch Vergleichsschluss - e. g. "die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben" oder ähnliches) ist wie ein Titel 30 Jahre lang gültig. Siehe hierzu: http://openjur.de/gericht-1.html">BGH · Beschluss vom 23. März 2006 · Az. V ZB 189/05

Der Anspruch ist ab Antragstellung zu verzinsen.

MfG

Vielen Dank für die Information.

Aber dann ist doch Lug und Betrug Tür und Angel geöffnet. Keine Firma hebt ihre gesamte Buchhaltung für alle Ewigkeit auf. Bedeutet wenn dieser Betrag bezahlt worden ist, meine Frau ist davon überzeigt da ihr eigentlich nie etwas entgeht, dann müssten wir dies jetzt belegen ....die Firma die hier fordert scheint in solchen Dingen erfahren zu sein....

Ok, rein rechtlich scheint es nicht verjährt zu sein ..dann muss hier wohl ein Gericht eingeschaltet werden das den Sachverhalt beleuchtet....

Als ob man sonst nix tun hat ;-)

@vivalapaz

Es kann sein, dass die Gegenseite die Kosten nie angefordert hat. Der Kostenfestsetzungsbeschluss müsste Ihnen jedoch von Amts wegen zugegangen sein.

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wäre der Betrag umgehend (auch ohne Aufforderung - hätte die Gegenseite das seinerzeit durch ihren Rechtsanwalt gemacht, wären hierfür erneut Kosten und Gebühren entstanden) auszugleichen gewesen, notwendigenfalls auf das Konto, auf das die Hauptforderung überwiesen wurde.

Sie könnten selbstverständlich um Nachprüfung bitten und die Zahlung mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" leisten. Eventuell könnten Sie entsprechende Kontoauszüge (ungefähr aus dem Zeitraum, in dem der KFB erlassen wurde) bei Ihrer Bank nochmals anfordern?

Eine andere Möglichkeit wäre, das Prozessgericht des seinerzeitigen Rechtsstreits zu bitten, die Akte nochmals heraus zu suchen und zu prüfen, wann  Ihnen der KFB zugestellt wurde, ggf. hierfür Akteneinsicht beantragen (ein Zustellvermerk müsste in der Akte zu finden sein).