Vertrag mit 17 Abgeschlossen, mittlerweile 20 Jahre alt = Vertrag gültig?

4 Antworten

Ohne Unterschrift eines Erziehungsberechtigten können Minderjährige keine rechtsgültigen Laufzeitverträge eingehen. Der Vertrag wätre schwebend unwirksam. Der Anbieter hat keinen Zahlungsanspruch bis zur Volljährigkeit.

Danach hast du aber durch weitere Nutzung dein sog. konkludentes Einverständnis gegeben.

Hi, wenn vor der Volljährigkeit noch schwebend unwirksame Verträge bestanden dann werden die ab dem Zeitpunkt gültig wo man 18 wird ^^ Also auch automatisch

Okay danke :)

Wenn du die Leistung nach Erreichen der Volljaehrigkeit weiterhin in Anspruch genommen hast, hast du den Vertrag damit nachtraeglich durch sog. konkludentes (schluessiges) Handeln genehmigt.

So lange du nicht volljährig warst, war der Vertrag schwebend ungültig. Da du ihn aber mit Erreichen der Volljährigkeit nicht gekündigt hast, ist er durch dein (Nicht-) Handeln gültig geworden Normalerweise dürfte sich der Vertrag aber jeweils nur um EIN Jahr automatisch verlängern.