Rechtsstreit mit dem Fitnessstudio - außerordentliche Kündigung wird nicht akzeptiert - was tun?

9 Antworten

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Du kannst entweder auf Zustimmung klagen oder einfach die Zahlung einstellen, dann solltest du aber den Schufa-Eintrag untersagen bis zur gerichtlichen Klärung.

Es besteht dann eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass man dich auf Zahlung verklagt oder zumindest das gerichtliche Mahnverfahren einleitet. Die Hinzuziehung eines Inkassobüros wäre rechtswidrig.

Sollte es zum streitigen Verfahren kommen, solltest du im Vorfeld deine Chancen auf Erfolg mit einem Anwalt klären. Verlierst du nämlich, kommen zu den Beiträgen noch deine Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite auf dich zu.

da Sie ihre Öffnungszeiten geändert haben.

So einfach ist das nicht. Du müsstest schon nachweisen, dass die Öffnungszeiten, die es jetzt nicht mehr gibt, genau die waren, die für Dich wichtig waren. Wenn das Studio z.B. jetzt sonntags zumacht, weil nie jemand da war (auch Du nicht), dann wird das nichts mit der außerordentlichen Kündigung.

Woher hast du deine Info, das es ein Grund sein sollte ? Gibt es dazu ein Gerichtsurteil ? Wenn ja, Widerspruch einlegen und als Grund das Urteil einbeziehen, oder andere Quellen.

Natürlich kannst du im gleichen Zug auch mit einem Anwalt drohen, was sogar besser sein wird, da diese Einrichtungen bestimmt einen guten Anwalt haben.

Auf vielen Seiten von Anwälten steht diese Info. Ein Gerichtsurteil hab ich leider noch nicht gefunden 

Wenn die außerordenliche Kündigung rechtlich OK ist - ich setze das einfach mal voaus - brauchst Du nicht weiter zu tun als Keine Beiträge mehr zu zahlen. Wenn das Fitnessstudio etwas will, muss es klagen und nicht Du.

Korrekt. Du bist im Recht. Die Änderungen der Öffnungszeiten stellen eine Verletzung der vertraglichen Pflichten da. Schließlich ist der Vertrag eine beiderseitige Vereinbarung. Und diese hast du abgeschlossen, mit den ursprünglichen Öffnungszeiten. Allerdings solltest du - wie im Vertragsrecht üblich - immer eine Frist setzten, den Mangel zu beheben. 

Diese Rechtslage ergibt sich aus Paragraf 314 BGB. 

Hier ein paar Infos über das weitere Vorgehen.  https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/?mobile=1

Sollte das nix bringen, schaltest du einen Anwalt ein. Die Kosten dafür bekommst du vom Fitnessstudio zurück. Steht auch in 314BGB

Viele dank für die Antwort. Ich hatte dem Studio eine Frist von 3 Wochen gesetzt sie haben nach 2 Wochen geantwortet dass die geänderten Öffnungszeiten keinen Grund darstellen würden. 

Wie teuer ist denn ein Anwalt für sowas ungefähr ? Und bekommt man das Geld wirklich wieder? 

@Vanessa120112

Die Seite von dem Anwalt hatte ich auch schon gesehen. Allerdings steht nirgens was man machen soll wenn das Fitnessstudio nicht einwilligt. 

Einfach Beiträge zahlen geht ja auch nicht und Anwalt möchte ich ungerne direkt einschalten 

@Vanessa120112

Wie teuer ist denn ein Anwalt für sowas ungefähr ? Und bekommt man das Geld wirklich wieder? 

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Wenn du den Prozeß gewinnst, muss die Gegenseite auch deine Anwaltskosten zahlen. Wenn aber ein Vergleich herauskommt, bist auch du an den Kosten beteiligt. Falls du verlierst, trägst du deine Anwaltskosten sowie die der Gegenpartei.

Habe gesehen, dass dein Vertrag noch bis Dezember 2017 geht. Das wären nicht ganz 700 € an Mitgliedsbeitrag.  Du musst dir nun überlegen, ob du das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung eingehen willst.  Vielleicht könntest du dich ja außergerichtlich mit dem Fitnessstudio einigen.

@glaubeesnicht

Und bei einem Vergleich oder einer außergerichtlichen Einigung kann man ja durchaus die Forderung nach Anwaltskosten mit aufnehmen. Das kann man ja selbst entscheiden, ob man einwilligt.

Grundsätzlich stehen dir aber gesetzlich geregelt zu, dass dir bei Vertragsverletzung der Schaden (Anwaltskosten) ersetzt wird.

@ozz667

Ich persönlich würde mich auch nicht auf Kompromisse einlassen. Aber, das ist nur meine Art.