Darf ein Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen und wieder neu einstellen?

7 Antworten

Nicht ganz verständlich! Betriebsbedingte Kündigung? Der Grund?! Kündigungsfrist nich eingehalten? Dann nach 4 Wochen Kündigung. Abmahnung wurde ANGEBOTEN??? Was steht im Arbeitsvertrag? Bitte genauer erzählen.

Die Klage musst du unbedingt einreichen. Sie ist innerhalb von 3 Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Das ist kostenlos, und du benötigst auch keinen Anwalt.

Gehen Sie unbedingt sofort (heute!) zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und beraten Sie mit diesem die weiteren Schritte. Eine Kündigungsschutzklage muss binnen 21 Tagen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.

Kurzbewertung:

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt betriebsbedingt zu kündigen, wenn Arbeitsplätze wegfallen. Nicht zulässig ist es eine betriebsbedingte Kündigung vorzuschieben, wie möglicherweise in Ihrem Fall geschehen.

Der Arbeitgeber muss für den Fall dass er ordentlich kündigen möchte die Kündigungsfristen einhalten. Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung.

Das Androhen einer Abmahnung sollte wohl Ihrer Einschüchterung dienen, eine solche Abmahnung ist nicht zulässig und wird, so sie ausgesprochen wird und Sie klagen, mit größter Wahrscheinlichkeit von jedem Arbeitsgericht kassiert werden.

Fazit:

Ich schätze Ihre Chancen eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, soweit ich das nach Ihren Angaben beurteilen kann, als gut ein.

Peter Kleinsorge

Jacky8183 
Fragesteller
 24.06.2010, 15:39

Der Vorschlag dieser Firma lautete: Abfindung in Höhe eines Monatsgehaltes, Freistellung bis zum 31.07.2010. Ich wurde am 10.06.2010 zum 31.07.2010 gekündigt. Habe dies auch unterschrieben weil ich unter Druck gesetzt wurde bzw. mir gesagt wurde es ist sinnlos zu klagen. Außerdem war ich total geschockt. Es gab keinerlei Andeutungen zu dieser Kündigung.

erweh  24.06.2010, 16:32
@Jacky8183

Dann dürfte die Kündigungsfrist aber zumindest eingehalten worden sein. Ob es dann Sinn macht zu Klagen, weiß ich nicht.

Ob Du unterschrieben hast spielt dabei erstmal keine Rolle, obwohl man das Grundsätzlich nicht tun sollte.

Peter Kleinsorge wird sich sicherlich nochmal äußern, der ist da fiter, als ich.

Kleinsorge  24.06.2010, 19:34
@erweh

Dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, hätten Sie bei Ihrer Fragestellung erwähnen müssen, dann wäre meine Antwort anders ausgefallen. Jetzt sieht es sehr böse aus für Sie!

Sie haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, damit können Sie die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage vergessen.

Sie haben nur dann eine Chance, wenn Sie beweisen können dass Sie unter Druck gesetzt worden sind. Ich kann Ihnen nur wenig Hoffnung machen, die Beweisführung ist nahezu unmöglich.

Sie müssen sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, sonst werden Sie für 1 Woche gesperrt, ich hoffe das haben Sie schon erledigt. Wenn Sie Pech haben verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist (in der Regel 3 Monate!), weil Sie den Aufhebungsvertrag unterschrieben haben. Klären Sie das unbedingt mit der Agentur für Arbeit.

Bezüglich der Einhaltung der Kündigungsfrist kann ich keine Aussage machen, da mir nicht bekannt ist ob es eine Vereinbarung per Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gibt, ob die gesetzliche Kündigungsfrist anzuwenden ist und wie lange die Betriebszugehörigkeit ist. Wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, dann droht auf jeden Fall eine 3 monatige Sperre durch die Agentur für Arbeit.

Peter Kleinsorge

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht freut sich mit Dir, wenn Du mit ihm sprichst. Du hast vielleicht einen Wiedereinstellungsanspruch. Wie lange ist Deine Kündigung her? Seit wann arbeitet der neue Mitarbeiter? Hast Du etwas unterschrieben oder nur die Kündigung erhalten?

Jacky8183 
Fragesteller
 24.06.2010, 15:28

nur ob ich dort wieder arbeiten möchte =( alles so hinterhältig. habe etwas unterschrieben, dass ich einwillig (wohl eher im schockzustand). der neue mitarbeiter ist die ehefrau eines angestellten - jedoch wie lange die schon da ist weiß ich nicht. habe es nur erfahren.

user2492  24.06.2010, 18:35
@Jacky8183

Lese in Ruhe nochmal alles durch, was Du unterschrieben hast. Hast Du das Kündigungsschreiben? Was sagen die alten Kollegen wann die Ehefrau eines Angestellten angefangen hat?

user2492  24.06.2010, 18:35
@Jacky8183

Lese in Ruhe nochmal alles durch, was Du unterschrieben hast. Hast Du das Kündigungsschreiben? Was sagen die alten Kollegen wann die Ehefrau eines Angestellten angefangen hat?

ANWALT SOFORT. Kündigung ohne frist gibt es nicht. Ausgenommen die Fristlose. Die trifft bei dir aber nicht zu.Betribsbedingte kündigungen sind sehr schwer durch zusetzen. Da muß der Chef so einiges auf dem Tisch packen.Ich denke mal da hat sich dein Chef ein Ei ins nest gelegt.