Per Telefon Job kündigen: Wie formulieren?

10 Antworten

Wie die große Mehrheit bereits korrekt geantwortet hat, ist die mündliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht zulässig. Gemäß §623 BGB ist zwingend die Schriftform erforderlich, die elektronische Form wie E-Mail, Fax oder SMS ist ebenfalls ungültig.

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen wollen, müssen Sie dies schriftlich, unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist tun.

Die Kündigungsfrist läuft erst ab dem Moment an dem die Kündigung zugestellt wurde!

Beispiel für eine Kündigung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich unser Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.07.2010.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift (eigenhändig)

Ich halte wenig davon eine Kündigung mündlich anzukündigen.

Peter Kleinsorge

KHSchindelar  10.06.2018, 17:27

Die Frist(berechnung) beginnt nicht mit dem Tag der Zustellung sondern mit dem Folgetag

Das muss du schriftlich machen, sonst hat die Kündigung keinen Bestand.

Eine Kündigung hat IMMER schriftlich zu erfolgen, selbst wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag bestand!!!!

(Am besten per Einschreiben oder persönlich abgeben!!)

Am Telefon kann der Arbeitgeber hinterher abstreiten, dass du (fristgerecht) überhaupt gekündigt hast...

gar nicht, das macht man schriftlich. Du kannst aber telefonisch sagen, dass du dich entschließt dein Arbeitsverhältnis zu kündigen und ein entsprechendes Schreiben in den nächsten Tagen eingeht. Aber eventuell solltest du nach einem Ablösevertrag fragen, sonst erhälst du vermutlich eine Sperrfrist von der Arge

§ 623 BGB

Kündigungen und Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform. Der elektronische Weg (Fax, Mail, SMS) ist ausgeschlossen.

Du musst also schriftlich kündigen.