Kündigungsfrist zum 1. oder 15.?

4 Antworten

Wenn deine vertragliche Kuendigungsfrist 4 Wochen betraegt und dort kein weiterer Zusatz enthalten ist (beispielsweise "zum Monatsende" oder "zum 15. oder zum Monatsende"), kannst du mikt der vierwoechigen Frist zu jedem beliebigen Kalendertag kuendigen. Die 28 taegige Frist beginnt am Tag NACH dem Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber.

Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer betraegt - wie bereits von anderen geschrieben - aber nicht "4 Wochen" sondern "4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten". Sollte diese bei dir anzuwenden sein, kannst du natuerlich nur zum 15. oder zum Monatsletzten kuendigen.

Von der gesetzlichen Kuendigungsfrist kann aber arbeits- sowie tarifvertraglich wirksam abgewichen werden. Auf die Feinheiten bei den Abweichungsmoeglichkeiten gehe ich nicht weiter ein, da diese in deinem Fall fuer dich nicht weiter von Bedeutung sind.

Du musst also in deinem Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag nachsehen, wie die dort getroffene Regelung der Kuendigungsfrist GENAU lautet.

BGB § 622

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Du kannst natürlich zum 15. eines Monats kündigen,wenn nichts anderes angegeben ist.

Wenn nichts anderes angegeben ist, kann sie sogar zu jedem beliebigen Tag kuendigen (unter Einhaltung der Vierwochenfrist).

du kannst dann auch am 15. zum nächsten 15. kündigen