Kündigungsfrist im TVV?
Hallo,
ich möchte bei meinem Arbeitgeber kündigen und habe die Stelle Mitte Juli 2020 begonnen. Im Tarifvertrag lautet es:
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit (§ 4)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss
von mehr als einem Jahr 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Zurzeit habe ich noch eine Betriebszugehörigkeit von bis zu einem Jahr, kann ich somit in diesem Monat noch zum 01.08.2021 kündigen oder verhält es sich anders, da ich ab nächsten Monat eine Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr überschreite?
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Es zaehlt die Dauer der Betriebszugehoerigkeit zum Zeitpunkt des Kuendigungszugangs beim Arbeitgeber. Das Ende des Vertragsverhaeltnisses darf dann ruhig auch erst im naechsten Zeitabschnitt liegen.
Du kannst also noch bis 30. Juni zum 31. Juli kuendigen und bis Mitte Juli zum 31. August (nicht aber auch zum 1. August, weil das ja nicht Monatsende sondern Monatsanfang ist).