Kündigung zum Tag X , danach noch Kündigungsfrist einhalten?

6 Antworten

Du kündigst zu dem Termin, an dem das Arbeitsverhltnis enden soll. Also zum 30.

Auf Grund der Kündigungsfrist muss allerdings die Kündigung mindestens zwei Wochen vorher beim Betrieb auf dem Tisch liegen. Darf aber ruhig auch mehr als zwei Wochen sein.

Also wenn ich am 30. nicht mehr arbeiten möchte müsste ich quasi zum 16. des Monats kündigen, richtig?

Nein, wenn der 30.xx. dein letzter Arbeitstag sein soll, dann kündigst du zum 30.xx. Beachte, dass deine schriftliche Kündigung spätestens 14 Tage vorher deinem AG vorliegen muss.

Am besten übergibst du das Schreiben persönlich und lässt dir den Empfang bestätigen bzw. auf einer Kopie quittieren oder - falls es unbedingt per Post sein soll - du schickst es per Einwurf-Einschreiben (Nicht Übergabe-Einschreiben oder mit Rückschein!).

Die Kündigung ist juristisch betrachtet, ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft.

Wenn du zum 30. des Monats kündigen willst, dann muss die Kündigung zum 30. erfolgen. Sie muss jedoch in deinem Fall schon mindestens 2 Wochen vorher, also am 16. des Monats beim Empfänger eintreffen. Wichtig ist nicht, wann du den Brief abschickst, sondern wann er eintrifft.

Für den Zugang bist du alleine selbst verantwortlich. Daher wären entsprechende Zugangsbeweise wie z.B. Versand per Einschreiben, persönliche Übergabe mit Bestätigung oder persönlicher Einwurf mit einem Zeugen, anzuraten.

Daher wären entsprechende Zugangsbeweise wie z.B. Versand per Einschreiben

Dann aber nur Einwurf-Einschreiben!

@DarthMario72

Einwurf-Einschreiben ist natürlich gut.

Jedoch auch bei Annahmeverweigerung eines Einschreibens mit Rückschein durch den Empfänger selbst gilt die Sendung als zugestellt, da sie nachweislich in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist.

Wenn Du eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Termin hast (Probezeit?), muss der AG Deine Kündigung spätestens am 16. des Monats erhalten. Die Frist von 14 Tagen beginnt am Tag nach Erhalt des Schreibens an zu laufen und der 30. desselben Monats ist der letzte Arbeitstag.

Kündigst Du aber zu früh, kann der AG Dir noch eine "Gegenkündigung" geben und Du bist schneller raus als Du möchtest. Beispiel: Du möchtest zu einem 30. kündigen und gibst die Kündigung schon am 10. ab. Da kann der AG Dir am 11. eine Kündigung geben und die 14-Tage-Frist läuft ab 12. Dann wäre der 25. desselben Monats Dein letzter Arbeitstag.

Wenn du 14 Tage Kündigungsfrist hast, musst du am 16. die SCHRIFTLICHE Kündigung abgeben um am 30. den letzten Arbeitstag zu haben.