Wohnung Kündigen mitte des Monats?

9 Antworten

Es gilt BGB. Kündigungsfrist sind 3 Monate zum Monatsende. Ausnahmen ggf, für möblierte Zimmer.

Du musst die restlichen 3 Monate natürlich noch die Miete bezahlen.

Das ist dir klar, oder?

Ich habe vor meine Wohnung Mitte des Monats zu Kündigen. Muss ich dann die ganze Monatsmiete bezahlenDiesbezüglich steht nichts im Mietvertrag!

Wenn keine wirksamen Regelungen im Mietvertrag stehen, dann gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen:

§ 573c BGB
Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Dann gilt die gesetzliche Regelung von 3 Monaten zum Quartalsende!

Gesetzliche Regelung?! Wo steht das?

@maettu

Im Mietrecht!

@maettu

Im BGB.

Dann gilt die gesetzliche Regelung von 3 Monaten zum Quartalsende!

Zum Ende des übernächsten Monats. So nach deutschem Mietrecht.

Gesetzliche Regelung § 573c Abs. 1 BGB

Steht im Mietvertrag nichts zur Kündigungsfrist gilt die gesetzliche.

Das sind 3 Monate.

Die Kündigung muß dem Vermieter spätestens am 3. Werktag eines Monats zugegen wenn der Vertrag zum Ende des übernächsten Monats enden soll.

Beispiel:

Die Kündigung geht dem Vermieter spätestens am 4. April 2017 zu, endet der Vertrag am 30. Juni.

Geht dem Vermieter die Kündigung erst Mitte April zu endet der Vertrag am 31. Juli.

Bis zum Ende der Kündigungsfrist bzw. des Vertrages sind Miete und Betriebskosten zu zahlen.