Darf ich zum 15. eines Monats kündigen als Arbeitnehmer?

5 Antworten

Dein Chef ist hier im Recht.

Im § 622 BGB sind die gesetzlich vorgegebenen Mindestfristen angegeben. Die gelten, wenn auf die gesetzlichen Kündigungsfristen hingewiesen wird oder überhaupt nichts vereinbart wurde.

Das bedeutet allerdings nicht, dass man keine anderen Kündigungsfristen vereinbaren darf.

Längere Kündigungsfristen als im § 622 Abs. 1 BGB darf Dein AG selbstverständlich mit Dir vereinbaren. Deine Kündigungsfrist darf nur nicht länger sein als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB).

Dein Chef ist hier im Recht.

Wohl nicht, wenn tatsächlich eine Frist von 1 Monat vereinbart wurde - sofern das die ersten 2 Jahre betrifft und keine Verkürzung der Kündigungsfrist nach BGB § 622 Abs. 2 darstellt.

Hier wäre dann sogar eine datumsungebundene Kündigung wie bei der Probezeitfrist möglich.

@Familiengerd

Stimmt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Frist einen Monat zum Monatsende beträgt. Da wir aber den genauen Wortlaut nicht kennen, wäre die Frist von einem Monat zu jedem beliebigen Termin möglich

Mein Chef meinte nämlich, dass ich erst zum Ende Juni kündigen könnte.

Damit hat Dein Chef nicht Recht, wenn tatsächlich lediglich eine Frist von "einem Monat" vereinbart wurde - ohne den Zusatz z.B. "zum Ende eines Monats" oder "zum 15.". 

Dann kannst Du mit dieser Frist von 1 Monat zu jedem beliebigen Datum kündigen - also z.B. auch zum 09.06., wenn der Arbeitgeber die Kündigung am 10.05. erhält.

Arbeitsvertraglich dürfen andere (längere) als die gesetzlichen Fristen nach BGB § 622 vereinbart werden (die Frist für den Arbeitnehmer darf nur nicht länger sein als die für den Arbeitgeber).

Und auch eine Datumsbindung (z.B. "zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats" wie nach § 622 Abs. 1) ist bei einer vertraglich anders vereinbartebn Kündigungsfrist nicht vorgeschrieben.

Die vertragliche Frist geht vor, wenn diese länger ist. Allerdings kommt es genau auf den Wortlaut an, den solltest Du reinstellen um die Rechtslage beurteilen zu können.

BGB § 622
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten
(Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten
oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Was steht im Arbeitsvertrag?

Gilt evtl. ein Tarifvertrag?

In meinem Arbeitsvertrag bei ALDI steht eine Kündigungsfrist von "einem Monat".

Überlesen?

Die gesetzliche Regelung tritt in Kraft,wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. 


Ich bin mir aber sehr sicher, dass in deinem Vertrag genau steht,z.B. Kündigungsfrist zum 15. oder Monatsende. Daran musst du dich natürlich halten.


Zumindest war es bisher bei Arbeitsverträgen so die mir untergekommen sind.