Wie Kriege eine ungerechtfertigte Abbuchung endlich gelöscht? Cityweb.de Bucht seit Jahren 50cent ab

7 Antworten

Erst einmal musst du feststellen, ob der Vertrag ueberhaupt schon wirksam beendet wurde (i.d.R. mittels Kuendigung). Wenn nicht, dann duerften die Abbuchungen ja berechtigt sein und du musst jetzt zum naechstmoeglichen Zeitpunkt kuendigen.

Erfolgen die Abbuchungen aber wirklich unberechtigterweise, kannst du ihnen widersprechen. Gerade bei Kleinsbetraegen verursacht ein Lastschriftwiderspruch ungeheuer hohe Kosten (im Verhaeltnis zum Abbuchungsbetrag). Ist der Abbucher nicht zur Abbuchung berechtigt, muss er diese selbst tragen und wird schon allein aus diesem Grund sehr schnell damit aufhoeren. Ist der Abbucher aber doch zur Abbuchung berechtigt, wird er dir diese Kosten auferlegen.

Du kannst jetzt auch die Genehmigung zum Lastschrifteneinzug gegenueber dem Abbucher widerrufen (dein fernmuendlicher Widerruf gegenueber dem Unbekannten am Telefon wird wohl kaum beweisbar sein). Gegenueber deiner Bank kannst du das bei einer Lastschriftermaechtigung jedoch nicht (sehr wohl aber bei einem Abbuchungsauftrag, den du deiner Bank erteilt haben koenntest). Der Abbucher darf nach Eingang des Widerrufs kine weiteren Lastschriften mehr veranlassen und wird dies normalerweise auch nicht tun (bereits "laufende" wird er aber meist nicht stoppen). Sind die Forderungen jedoch berechtigt, musst du natuerlich trotzdem zahlen, z.B. per Ueberweisung. Wenn vertraglich eine Gebuehr fuer die Zahlung per Ueberweisung vereinbart wurde, musst du auch diese zahlen. Bei einer 50 Cent Ueberweisung duerfte die mit dem Glaeubiger moeglicherweise vereinbarte Gebuehr fuer Ueberweisungen hoechstwahrscheinlich den geschuldeten 50 Cent Betrag ganz erheblich uebersteigen. Hier mit ist nicht die Ueberweisungsgebuehr gemeint, die du an deine bank zahlen musst (sofern du das muss) sondern die, die zusaetzlich aufgrund einer eventuellen vertraglichen Vereinbarung zusaetzlich an den Glaeubiger zu zahlen ist.

Allem Voran: Ein dazu gehörender Vertrag muss natürlich zuerst Mal gekündigt sein (am Besten per Einschreiben mit Rückschein).

Man kann einer Bank mitteilen, dass bestimmte Abbuchungsversuche unterbunden werden bzw. automatisch immer gleich storniert werden. Sprich' mit Deiner Bank - sie sollte Dich beraten können.

Wichtig aber: Du solltest schriftlich einen Beweis haben, dass Du der Firma diese Buchungen untersagt hast (also ebenfalls einen Brief entweder per Einschreiben mit Rückschein - leider sehr teuer ... ). Im Brief muss eine (nicht zu lange, ich schlage vor weniger als eine Woche) Frist genannt sein, bis zu der sie zu antworten haben und ab der Du - auch ohne Antwort - jegliche weitere Abbuchung stornierst.

Lass das Geld der letzten 13 Monate von deiner Bank zurückbuchen. Und da stehen dann die nächsten Telefonate mit Cityweb an. Und den entprechenden Hinweis an:

Abrechnung: abrechnung@cityweb.de
Technik: technik@cityweb.de
Info / CD: info@cityweb.de
Kündigung: kuendigung@cityweb.de
Anregungen / Kritik: customer.care@cityweb.de

Es scheint, ein Cityweb-Classic-Tarif zu sein, der noch läuft.

Dann lass Dir von denen bitte nochmal deine Daten geben. Du wirst ja noch wissen, wo Du damsls gelebt hast- Und dann schickst Du ihnen eine schriftliche Kündigung, die dann die Daten von Cityweb enthält. Und das per Übergabe-Einschreiben mit Rückschein.

Und informiere auch die Bank, dass diese Firma nicht mher abbuchen darf. Dann bucht die Bank auch automatisch zurück.

"Preise Montag - Freitag 18:00 - 09:00 Uhr, Samstag, Sonntag und feiertags rund um die Uhr: 1,5 Cent/Onlineminute* inkl. Telefongebühren. Montag - Freitag von 09:00 -18:00 Uhr: 2 Cent/Onlineminute* inkl. Telefongebühren. Zahlungsmodalitäten per Bankeinzug E-Mail-Adressen 5 echte POP3-Email-Adressen inklusive Spamschutz Online-Mailmanager E-Mails weltweit abrufen und versenden auch ohne eigenes Mailprogramm. Kosten-, Zeit-, und Rechnungskontrolle Jederzeit im Kundencenter abrufbar. Eine schriftliche Rechnungsstellung erfolgt nicht. Abrechnung cityweb rechnet monatlich ab. Die Abbuchung erfolgt am Anfang des Folgemonats und bezieht sich auf die Nutzungszeiten des Vormonats. Der Mindestumsatz von** 50 Cent/Monat*** wird mit Ihren Nutzungszeiten verrechnet. (Nicht in Verbindung mit einem DSL-Produkt. Zahlungsweise Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Bankeinzug."

Beim Lastschriftverfahren interessiert das die Bank nicht. Das geht nur beim Abbuchungsverfahren. Beim Lastschriftverfahren bleibt einem hingegen nichts anders uebrig als jede Abbuchung einzeln zu widerrufen oder aber das Konto bei der Bank grundsaetzlich fuer alle Lastschriften zu sperren. Eine Sperrung nur eines bestimmten Lastschrifteinziehers wird die Bank hingegen nicht machen. Die haelt sich aus den Vereinbarungen zwischen ihren Kunden und deren Vertragspartnern fein raus und kann da eigentlich auch gar nicht einschreiten.

Beim Abbuchungsverfahren ist das hingegen voellig anders. Hierbei erteilt man ja nicht dem Empfaenger die Genehmigung zum Einzug sondern der Bank den Auftrag, Zahlunganforderungen eines bestimmten Empfaengers zu Lasten des eigenen Kontos zu bedienen. Einer solchen Abbuchung kann man auch nicht widersprechen, dafuer kann man den Auftrag aber gegenueber der Bank kuendigen.

Abbuchungsauftrag: Ich erteile der Bank den Auftrag, auf Anforderung eines bestimmten Empfaengers zu zahlen. Vertragspartner fuer den Zahlungsvorgang ist die Bank.

Lastschriftenverfahren: Ich erlaube einem oder meheren Empfaengern, in bestimmten Faellen oder grundsaetzlich Geld von meinem Konto abzubuchen. Hier ist der jeweilige Empfaenger mein Vertragspartner bezueglich des Zahlungsvorgangs und die Bank hat darauf keinen Einfluss.

@DerCAM

Beim Lastschriftverfahren habe man sehr wohl das Rückholrecht des Geldes. Und das kann man sehr wohl direkt bei seiner eigenen Bank einreichen.

Aber beim Abbuchungsverfahren habe ich es nur bis zum Eingang auf dem anderen Konto.

In der Hinsicht hast Du die Sache leider verdreht.

@crazyrat

Nein, verdreht habe ich da sicher nicht. Moeglicherweiseb hast du es aber nicht richtig verstanden.

Natuerlich hat man beim Lastschriftverfahren die Moeglichkeit, das Geld zurueck zu holen. Man widerspricht der Lastschrift einfach und braucht das noch nicht einmal zu begruenden. Dass man da kein "Rueckholrecht" hat, habe ich nirgends geschrieben.

Beim Abbuchungsverfahren hat man dieses "Rueckholrecht" hingegen nicht. Im Gegensatz zum Lastschriftverfahren kann man aber beim Abbuchungsverfahren einzelne Empfaenger durch die eigene Bank wieder "herausnehmen" lassen (indem man den betreffenden Abbuchungsauftrag widerruft). Das geht aber nur, wenn die betreffende Abbuchung noch nicht erfolgt ist.

Lastschriftverfahren: Man hat (i.d.R. per AGB Zustimmung) die eigene Bank beauftragt, Lastschriftenanforderungen von beliebigen Empfaengern zu erfuellen. Eine Einzelpruefung der jeweiligen Einzugsberechtigung durch die eigene Bank erfolgt hierbei nicht und kann auch gar nicht erfolgen. Somit koennen auch keine einzelnen Lastschriftenempfaenger grundsaetzlich ausgeschlossen werden.

Abbuchungsverfahren: Man erteilt der eigenen Bank fuer jeden einzelnen Zahlungsempfaenger einen Auftrag, von diesem stammende Abbuchungsnafragen zu erfuellen. Jeder Abbuchungsauftrag bezieht sich also immer nur auf einen einzigen Empfaenger und kann somit auch fuer jeden einzelnen Empfaenger wieder zurueckgenommen werden.

Beim Lastschriftverfahren bezieht sich der Auftrag hingegen nicht auf einen bestimmten Empfaenger sondern auf alle zur Teilnahme am Lastchriftverfahren zugelassenen.

@DerCAM

DerCAM, alles so weit in Ordnung - denn eine Einzugsermächtigung einen bestimmten Betrag von meinem Konto einzuziehen erteile ich gegenüber der Forderer, in diesem Fall Firma Cityweb.

Was mich allerdings verwundert ist, dass hier crazyrat mtteilt, es können 13 Monate die Beträge zurück gebucht werden.

Ich bin der Meinung, diese Chance besteht nur 6 Wochen.

@helmutgerke

Das mit den 13 Monaten hat mich auch gewundert, ist hier aber sicher nicht von entscheidender Bedeutung. Die Frage ist doch viel mehr, ob die Abbuchungen nun berechtigt erfolgten oder nicht. Wenn nicht, forderts du halt zurueck. Wenn aber doch, dann kommst du mit einer Rueckbuchung auch nicht weiter sondern erhoehst damit nur die (von dir zu tragenden) Kosten.

du hättest vor jahren schon schriftlich kündigen. einfach zum nächst möglichen termin

kannst auch anfragen wann dies möglich sei und dir die vertragsunterlagen nochmal zuchicken lassen

Danke, diese Idee hatte ich auch schon in die Tat umgesetzt, aber die Herrschaften antworten ja nicht, " bis auf diesen Anruf" meinen Vertrag habe ich schon mehrfach angefordert, das ignorieren die einfach.

@Blnbritz

schreibe sie an und ziehe die einzugsermächtigung zurück. gehe gleich montag zur bank und unterrichte sie davon

Ich habe das Gefuehl, du hast das nie schriftlich gekuendigt. Mit schriftlich meine ich auch wirklich schriftlich und nicht per EMail. Wenn das so stimmt, dann solltest du das schleunigst zum naechstmoeglichen Kuendigungstermin nachholen.