Wie kann man sich gegen einen Stalker/Erpresser wehren?

9 Antworten

§ 238 definiert Nachstellung als einen Straftatbestand.

Beweise liefern muss die Polizei nicht der Anzeigesteller. Der muss nur einen Verdacht glaubhaft machen.

Zivilrechtlich kann man ein Kontaktverbot und eine Unterlassungserklärung erwirken. Bei Verstoß drohen hier auch empfindliche Strafen.

Dan geht doch noch mal zur Polizei und druckt die Nachrichten aus. Dann kann die Polizei nicht sie wieder abweisen. Denn nun habt ihr ja Beweise.

Das mit den Photos ist schon doofer. Da habt ihr erst Beweise wenn er sie Veröffendlicht.

Was wird er aber dumm schauen, denn auch ohne das er sie veröffendlicht hat könnt ihr ihn schon wegen schon gesagter Urheberrechtsverletzung durch ihn anzeigen. Selbst wenn ihr die Photos peinlich sein dürften macht er sicher ein dummes Gesicht wenn er von der Polizei Post bekommt.

Wenn er in den sozialen Medien neue Profile anlegt um deine Freundin zu stalken, heißt das, dass er ihr darüber Nachrichten schickt? -> Beweis für die Polizei

Habt ihr irgendwas schriftlich, wodurch die Erpressung sichtbar wird? whatsappnachrichten oder so?

Wenn deine Freundin tough genug ist sollte ihr die Erpressung egal sein. Wenn er die Nacktbilder veröffentlicht, MUSS die Polizei aktiv werden.

Kaesekruemel 
Fragesteller
 04.03.2018, 00:22

Dass es EIGENTLICH Beweise sind ist allen klar. Es ist nur dass die Polizei was Stalking angeht extrem abgestumpft ist und erst handelt wenn etwas passiert ist (einbruch, mord, Körperverletzung), da sie entweder keine Mittel oder keine Lust hat sich mit solchen Fällen zu beschäftigen.

somi1407  04.03.2018, 09:31
@Kaesekruemel

Die Polizei DARF nichts unternehmen. Die Rechtslage ist leider so.

Grapefruiit  04.03.2018, 00:27

Ja sehe ich genauso. Wenn sie stark genug ist, dann würde sie es drauf ankommen lassen.

Hunde die Bellen beißen nicht.

Erstens- die Polizei darf Dich nicht abweisen- das wäre Strafvereitelung im Amt. Da kann man auch mal den Namen des Beamten notieren und mit einer Dienstausichtsbeschwerde drohen.

Zweitens kanst Du einen Anwalt hinzuziehen, denn es geht hier nicht nur um stalking ,sondern auch mindestens um Nötigung. Vielleicht sollte man den Ex auf Schadensersatz verklagen- bzw ihm damit drohen wenn er die Bilder nicht herraus gibt oder sie nachweislich löscht. Du hast ein Recht auf eigenes Bild. Sollten beide Betroffenen, also auch der Stalker noch minderjährig sein hilft vielleicht ein Gespräch mit seiner Mutter. Ich kann mir nicht vorstellen das eine Mutter so ein Verhalten beim Sohnemann gut findet. Bei Vätern wäre ich mir da nicht so sicher, denn Männer haben da leider oft eine traurige Vorstellung davon was noch erlaubt ist.

Still  04.03.2018, 08:09

die nacktbilder hat er legal fotografiert, ob er damit eine Straftat begehen will, ist nicht feststellbar=bewiesen! Auch eine Nötigung oder Erpressung geht nicht aus der Fragestellung hervor. Auch dürfte der Tatbestand Stalking noch lange nicht erfüllt sein. Folglich hat der Beamte richtig gehandelt, als er keine Strafanzeige aufgenommen hat!

Nordan  04.03.2018, 13:22
@Still

Wenn er die Bilder dazu einer Erpressung einsetzt ist das eine Straftat. Zitat"Eine gute Freundin von mir wird von ihrem Exfreund erpresst. Er hat Nacktbilder von ihr und droht, diese zu veröffentlichen." Das die Polizei sich vor Ihre Leute stellt ist verständlich, aber ob das richtig ist wird dann an anderer Stelle entschieden werden. Sonst brauchten wir nämlich keine Gerichte mehr

Ohne Beweise kann die Polizei leider nichts machen, also alles sammeln!

Sie kann sich eine neue Handynummer zulegen und ihre Accounts nur für Freunde öffentlich machen, dann hat er keine Chance mehr sie zu kontaktieren.

Ich würde alles seinen Eltern erzählen, die finden das bestimmt nicht so lustig.. und er dann auch nicht mehr...