Warum unternimmt die Polizei nichts?

20 Antworten

Ich empfehle:

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Grundsätzlich ist der Einsatz von Pfefferspray am Menschen Körperverletzung, ich denke aber, dass ein Richter eine Frau in deiner Situation da nicht verurteilen würde.

Eine alternative ist ein Elektrotaser.

antipolice  03.06.2014, 10:49

Ja, vor dem Einsatz auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Wenn du den Namen der Person nicht kennst, dann gegen unbekannt. Des kann dir im Nach hinein viel Ärger (evtl wegen Körperverletzung vor Gericht) bringen.

viel glück und lg antipolice

Seit 1 1/2 Jahren??? Mein Gott, wie konntest Du das überhaupt nervlich/seelisch so lange aushalten. Das er Dich unsittlich angefaßt hat...Dich überhaupt angefasst hat, ist doch schon ein tätlicher Übergriff...ich verstehe nicht, dass die Polizei da nichts unternimmt. Jede sexuelle Belästigung z. B. am Arbeitsplatz wird doch ernst genommen. In der Regel...

Ich würde nochmals zur Polizei gehen und da ordentlich rabbatz machen...vielleicht hast Du ja nur einen müden Beamten erwischt, der Dich nicht ernst nehmen wollte.

Hast Du nicht einen "starken" Freund oder Bekannten, der sich im Hintergrund aufhalten kann und wenn der Typ Dir wieder zu nahe kommt, ihm ein bisschen Angst einflößt?

Oder nimm einen Zug früher...

Ist er denn nur am Bahnhof oder verfolgt er Dich auch nach Hause...zur Arbeit etc.?

KleineHexe6079 
Fragesteller
 03.06.2014, 11:07

Mein Mann ist schon mal mitgekommen und hat im sich im Hintergrund gehalten und als der Typ auftauchte hat dem gesagt das er mich in Ruhe lassen soll da sonst ein Unglück geschieht aber das hat den wohl nicht interessiert -.- Ich bin sogar schon beim Psychologen weil mich das alles so fertig macht.

user2515  03.06.2014, 11:14
@KleineHexe6079

Ich glaube mein Mann hätte dem eine verpasst, dass der nicht mehr gewusst hätte, wo die Glocken hängen!

user2515  03.06.2014, 11:15
@user2515

Warum macht Ihr es nicht mal umgekehrt. Verfolgt ihn, so dass Ihr rausbekommt wer er ist und wo er herkommt!

user2515  03.06.2014, 11:17
@user2515

Oder lasst ihn verfolgen durch einen Privatdetektiv...

willkommen in deutschland. so ist das nunmal leider es muss erst jemand zu schaden kommen bevor überhaupt sich die polizei oder auch andere ämter begnügen etwas zu unternehmen. du kannst eine anzeige auf unbekannt machen die wird aber im sande verlaufen. wehren darfst du dich nur wenn er übergriffig wird dann darfst du auch körperliche whr zum einsatz bringen aber nur solange bis er von dir ablässt sonst wäre es körperverletzung deinerseits.

Mal andersrum gefragt.

Was würtdest Du jetzt von der Polizei erwarten?

Ja, klar, dass die einfach mal was macht.......

Toller Plan soweit, man mache halt mal was......

Kommen wir zur Realität.

Die Polizei hat exakt und ganz genau die rechtlichen Vorraussetzungen zu erfüllen und durchzusetzen, soweit sie im Einzelnen dazu inder Lage ist, keinen Deut mehr oder weniger. Sie macht nicht die Regeln, sie hat diese zu befolgen. Tut der einzelne Polizist das nicht, wird er bestraft - und zwar auch, wenn er übers Ziel hinausschießt.

Welche Möglichkeiten hätte man denn jetzt von Seiten der Polizei?

Dass man Dich unter Polizeischutz stellt. Ok. Rechne mal hoch, wieviele Leute bräuchten dann also einen Polizisten nur für sie, rund um die Uhr? Soviele Polizisten gibt es nichtmal ansatzweise. Fällt also flach.

Dass man den Typ halt von der Straße nimmt. Ok. Ginge. Nur sehen die rechtlichen Vorraussetzungen dafür, um mal jemand richtig dauerhaft von der Straße zu nehmen, diese Möglichkeit nur dann vor, wenn halt schon was passiert ist, einen Möder z.B., den kann man wegsperren und auch nichtmal die Polizei selbnst sondern nur auf Geheiß eines Gerichtes. Vorher läuft da nicht viel, ja, dazu muss erst was passieren. Sperrt man den ohne diese Vorraussetzungen weg, kommt AI und beschwert sich wegen Willkür.

Bannmeile sprachst Du an. Auch schön die Idee - "Du Knecht hast hier nix mehr verloren....."

Rechtlich eine Katastrophe, denn eine Bannmeile wird im Bannmeilengesetz behandelt und ist dort definiert als "Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes".

Da Du kein Verfassungsorgan bist, fällt auch das flach....

...oder am Ende doch nicht ganz.

Du selbst bist gefragt, denn es gibt so etwas überrtragbares, ein Näherungsverbot.

Du gehst zu einem Anwalt und der beantragt ein Näherungsverbot.

Da wird dann aufgezählt, wo der Geier nichts mehr zu suchen hat und wie weit der außerhalb dieser Bereiche von Dir entfernt zu bleiben hat.

Das regelt jedoch nicht die Polizei, das musst Du regeln.

Verstößt der dann dagegen, dann sind die rechtlichen Vorraussetzungen für die Polizei gegeben, den mal abzuräumen.

Vorher nicht.

Also mach was, regel das. Nein, es existiert kein "Polizei anrufen und die machen dann alles", Du selbst musst das auf die Reihe bringen.

Darüber hinaus, wenn der Dir in den Schritt fasst, ist das bereits eine sexuelle Belästigung, die man Anzeigen kann. so mal neben bei angemerkt.

Das anfassen zwischen den Beinen wäre eine tätliche Beleidigung, dies könnte man anzeigen. Wenn es schon länger als drei Monate her ist, dann ist die Antragsfrist allerdings abgelaufen und Du kannst nichts mehr tun. Um strafbares Stalking handelt es sich hier nicht, eine Anzeige deswegen ergibt keinen Sinn, die würde eingestellt werden.

Für eine Bannmeile oder wie es korrekt heißt, eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz ist nicht die Polizei zuständig. Das musst Du schon selbst in die Wege leiten. Mehr Infos dazu findest Du hier: http://www.stalking-justiz.de/handlungsmoglichkeiten-fur-betroffene/juristische-moglichkeiten/einstweilige-anordnung/

Allerdings hast Du das Problem das Du nicht weißt wie der Typ heißt und wo er wohnt. Somit kann das Gericht die Anordnung nicht zustellen.

Das Problem ist, der Typ verhält sich grenzüberschreitend, aber nicht wirklich straffällig. Du müsstest also seine Personalien rauskriegen und dann versuchen über eine Gewaltschutzanordnung etwas zu erreichen. Mehr ist aktuell nicht möglich.