Wie kann die Verwandtschaft zu meiner Mutter auflösen - mit allen Konsequenzen?

6 Antworten

Verwandschaften und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten sind nicht "mal eben so" aufzulösen.

Weder können Eltern ihre Kinder ohne weiteres enterben, wenn ihnen etwa deren Lebenswandel nicht passt, noch können die Kinder sich von den Eltern lossagen, weil sie Streit mit ihnen haben.

Allenfalls, wenn Deine Mutter Dich (gerichtsfest!) misshandelt oder Dir nach dem Leben getrachtet hatte, hast Du eine Chance, nicht aber, weil sie Dir "Schwierigkeiten" bereitet hatte.

Im "Spiegel" hatte ich vor längerer Zeit einen Bericht gelesen, dass ein Sohn für die Pflegebedürftige Mutter aufkommen sollte... Da die Mutter ihn schon als Kleinkind weg gegeben hatte prozessierte der Mann gegen diese Unterhaltsforderungen. In zweiter oder dritter Instanz wurde dann für den Kläger entschieden.

Es muss also laut unserer Rechtssprechung sehr viel mehr, als ein Verwürfnis vor liegen. (LEIDER!)

Du kannst Dich nicht von Deiner Mutter lossagen, aber später natürlich das Erbe ausschlagen. Für den Unterhalt gilt folgendes:

Im Grundsatz gilt nach wie vor: Kinder haften für ihre Eltern. Wenn diese nicht genug Rente haben, um die Kosten für ein Pflegeheim zu bezahlen, müssen Kinder einspringen. Doch die Pflicht hat Grenzen, stellte das Bundesverfassungsgericht heute klar. Kinder müssen nur zahlen, wenn ihnen selbst genug Geld zum Leben bleibt. Auch die Pflicht zum Unterhalt gegenüber ihren eigenen Kindern geht der Pflicht zum Elternunterhalt vor. Von sich aus hatten die Zivilgerichte Kindern bereits zugebilligt, einen angemessen großen Anteil ihres Einkommens für die eigene Altersvorsorge zu reservieren, bevor die Unterhaltspflicht gegenüber Eltern einsetzt. http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Verfassungsrichter-zum-Elternunterhalt/1266385/1266385/

Du kannst da leider nichts machen!!! Einer Bekannten ist es so mit ihrem Vater ergangen!!! Sie hat ihn nie gesehen, kannte ihn nicht mal und jetzt ist er im Pflegeheim und sie muß zahlen!!!

lifetrade 
Fragesteller
 19.12.2007, 11:31

Hallo, danke für die schnellen Antworten.

Also es geht mir weniger um die "ERB-Geschichte" als um die Sache mit der staatlichen Rückerstattung eventueller Sozailleistungen. Es kann doch nicht wahr sein, dass ich jeglicher Chancen beraubt werde, ganz normal in mein Leben zu starten. So heiratet mich meine Freundin nicht! Da Schwiegerkinder ebenfalls mit in die Haftung genommen werden können. Kann ich mich nicht vertraglich in irgendeiner Form davon lösen? Ich möchte nichts mit der Person zu tun haben. GAR NICHTS !!!

koira1975  19.12.2007, 11:37
@lifetrade

Geht leider nicht.

lifetrade 
Fragesteller
 19.12.2007, 12:12

Das Problem ist, dass meine Eltern geschieden sind und sich erst in den letzten 7 Jahren meine Mutter dermaßen extrem entwickelt hat und ich rein formel nichts aufweisen könnte. Es war zwar eine unschöne Kindheit, aber "Vernachlässigung der Fürsorgspflicht" ist für mich zu schwammig. Ich brauche Gewissheit, dass ich mit Ihr nichts mehr zu tun haben muss! Trotzdem danke für alle hier vorgebrachten Antworten.

Du musst das Erbe nicht annehmen, lifetrade. Und Schulden gehören zum Erbe wie Vermögen auch. Also mach' Dir keinen Kopp...