Grundrechte in Verhältnis Bürger-Staat?

4 Antworten

z. B. Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz. Da ist z. B. festgesetzt, dass nur durch ein entsprechendes Gesetz (hier § 112 StPO) in die Freiheit der Person eingegriffen werden darf.

und so kann man Artikel für Artikel vorgehen.

Die Grundrechte sind als individuelle Abwehrrechte gegenüber staatlicher Anmaßung und Regulierungswut konzipiert und schützen das Individuum vor staatlichen aber auch privaten Bevormundungen.

feinerle  02.09.2016, 02:00

Ähm, tschulligung, aber privat ist da gar nichts mit, denn das GG gilt nicht in der Beziehung zwischen Bürgern sondern nur in der Beziehung Staat - Bürger.

So kann Dir jeder Piesepampmel z.B. den Mund verbieten, ohne das das Folgen für den hätte oder man Dich dagegen schützen würde.

Auch muss keiner Dir die Grundrechte garantieren oder diese einhalten oder ermöglichen

atzef  02.09.2016, 08:58
@feinerle

Quatsch. Im privaten Bereich wirken die Grundrechte mittelbar über z.B. Strafgesetze. Zwar kan mir jeder Freak versuchen, den Mund zu verbiete, aber mir kann das egal sein und ich muss mich daran nicht halten. Versucht er, sein begehren mit Zwang umzusetzen, kann ich die Staatsmacht zu Hilfe rufen, die ihn mittels des Strafrechts in seine Schranken verweist.

Ud natürlich muss mir auch jeder Seppel mein Eigentumsrecht garantieren, ermöglichen und einhalten - andernfalls droht ihm sonst auch hier das Wegsperren.

Grundrechte enthalten zwar keinen unmittelbaren Rechtsanspruch, entfalten aber IMMER einen mittelbaren...

Grundrechte sind Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat.

Die Grundrechte schützen, wenn man so will, den Bürger vor (ungerechtfertigten) Eingriffen des Staates in eben jene. Falls deine Frage darauf zielte. Ansonsten müsstest du die Frage präziser formulieren.