Von Deutschland nach Österreich: endlich eine Familie

4 Antworten

Wenn du nach Österreich ziehst, bekommst du von Deutschland höchstens noch Unterhalt vom Vater des Kindes.

Wenn überhaupt, kannst du dann in Österreich Sozialhilfe beantragen. Aber auch dort wird dann dein Lebensgefährte dann für deinen UNTERHALT ZUSTÄNDIG SEIN

Da ich nun einmal Alleinerziehend bin, bin ich in Deutschland vom Staat abhängig, daher weiß ich nun nicht wirklich wie das Auswandern machbar wäre.

Österreich ist EU, ist also völlig problemlos möglich.

Das heißt allerdings das wir Sozialhilfe bzw. Unterstützen beantragen müssten.

Scheint nicht so viel abzuwerfen die Selbständigkeit....

Bekomme ich für mich und meine Tochter Sozialhilfe wenn wir zu meinem Freund ziehen?

Ich kenne österreichisches Recht nicht, ich weiß nur, dass du problemlos umziehen kannst innerhalb der EU und dort auch grundsätzlichen Anspruch auf Sozialleistungen hast.

Wo muss das alles beantragt werden?

Da kann man dir in Österreich sicher besser helfen als hier.

Wie sieht es mit dem Kindergeld und Unterhaltsvorschuss aus?

Von wem willst du Unterhalt?

Wie läuft das mit der Einbürgerung? Gibt es da besondere Dokumente die ich benötige?

Warum willst du dich einbürgern lassen?

Da Österreich bekanntlich auch der EU angehört, dürfte ein Umzug dorthin ohne große Schwierigkeiten möglich sein. Du müsstest Dich dort auch nicht "einbürgern" lassen, Dich lediglich polizeilich anmelden.

Allerdings solltest Du mit dem Umzug ggf, noch warten, bis Du eine Betreuung für das Kind gefunden hast, denn ohne gearbeitet zu haben, hättest Du in Österreich keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
Das Kindergeld heißt dort "Familienhilfe", den Unterhaltsvorschuss müsstest Du beim Bezirksgericht beantragen.....

Da er in Österreich Selbstständig ist, ist ein Auswandern nach Deutschland für ihn eigentlich Unmöglich da er seinen Kundenstammbaum dort hat und das ganze auch recht gut läuft

Möglicherweise kann Dich ja Dein Freund unterstützen, auf jeden Fall sollte er sich ja mit den bürokratischen Gepflogenheiten in Österreich bereits auskennen.......

zu Österreich... Eine Einwanderung ins Sozialsystem ohne Erwerbsabsicht ist nicht möglich.

Auch EU-Bürger, die nach Österreich zuwandern, müssen sich bei der Fremdenpolizei melden und bekommen eine Anmeldebescheinigung – sofern sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Sie müssen einen Job oder eine selbstständige Tätigkeit nachweisen oder für sich und etwaige Familienmitglieder selbst über „ausreichende Mittel“ – in Höhe der Mindestsicherung von 850 Euro pro Person und Monat – verfügen.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, wenn jemand innerhalb von zwei Jahren 52 Wochen beschäftigt war. Wer davor seinen Job verliert, hat Anspruch auf Mindestsicherung – dieser erlischt aber nach sechs Monaten. Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder besteht sofort, er erlischt aber, wenn keine Anmeldebescheinigung erteilt wird. Wer den Nachweis für den eigenen Unterhalt nicht erbringen kann, muss auch mit einer Ausweisung rechnen.** Im Vorjahr wurden 113 EU-Bürger ausgewiesen.**