Wie ist das mit der Haftung bei einem Verrechnungsscheck, der verloren ging?

4 Antworten

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Wenn ein Verrechnungsscheck verloren geht oder in 'falsche Hände' gerät und diese falschen Hände ihn bei einer Bank einlösen und diese Bank mitspielt, dann haftet sie- die Bank- dafür, denn der rechtmäßige Empfänger steht ja namentlich auf dem Scheck. Zumindest sollte die Bank sich informieren, ob es ok ist, dass sie an xy auszahlt, obwohl der auf dem Scheck nicht genannt ist. Tut sie das nicht, so haftet sie für den Schaden der Firma gegenüber.- So las ich das kürzlich als Urteil eines Gerichts. Also deine Freundin sollte morgen die Firma anrufen, die soll den Scheck sperren lassen und ihr einen neuen schicken. Was mit dem alten passiert ist/ die Folgen dazu liegen nicht in ihrer Verantwortung! Schecks per Post verschickt haben generell dieses Risiko- nur manche Firmen machen das noch gern, weil dadurch das Geld länger bei ihnen bleibt...

Wenn er nicht verbucht wurde, laß ihn doch einfach sperren. Ein Verrechnungsscheck wird nicht bar ausbezahlt. Daher kann ganz leicht festgestellt werden, wer ihn eingelöst hat. Der Mißbrauch eines Verrechnungsschecks ist daher eher unwahrscheinlich.
Die Haftungsfrage läuft also irgendwie ins Leere.
Oder geht es um eine versäumte Frist? Dann wirds natürlich komplizierter.

Ich hab mir eben die Frage nochmal durchgelesen.
Ist Deine Freundin der Scheckempfänger, also die Begünstigte? Dann muß Sie den Aussteller bitten, den Scheck zu sperren und einen neuen auszustellen.
Ich würde aber auch vorher bei der Bank fragen, ob der Scheck zwar angekommen, aber evtl. nicht gedeckt war (keine Ahnung, ob das realistisch ist, ich kenne die Firma ja nicht).

Derartiges kommt öfter als man glaubt. 1.) den Scheck sperren lassen und 4 Tage warten.2.) Neuer Scheck wir ausgestellt und entspr., verteilt. Haftung gibt so bei Verrechnungsscheck´s nicht, da nur zur Verrechnung. Jede Bank bucht diesen erst nach drei Tagen.