Ist ein Verrechnungsscheck übertragbar?

5 Antworten

Die zwei ersten Antworten sind FALSCH !

Auf einem Verrechnungsschenk steht nicht "an Überbringer" !

Der Verrechnungsschenk wird nur auf das Konto der der im Verrechnungsscheck genannten Person gutgeschrieben.

Wenn du früher an das Geld möchtest, dann musst du deinen Vermieter bitten, den Scheck auf dich auszustellen ( die Rückgabe des alten Schecks wird er als Gegenleistung verlangen ).

Falsch! Auf einem Verrechnungsscheck steht "oder Überbringer". Auf einem Orderscheck steht zum einen Orderscheck am rechten Rand, zum anderen "oder an Order".

Lege den V-Scheck deiner Bank vor und lass ihn auf dein Konto einzahlen. Auf dem Scheck steht zwar der Name deiner Mitbewohnerin, aber auch der Zusatz: An Überbringer.

D.h., dass die Bank das Geld nicht sofort auszahlen darf, aber deinem Konto gutschreiben kann und wird sie machen.

Auf einem Bar- und/oder Verrechnungsscheck steht immer "An: Name Empfänger ODER Überbringer". Somit kann der Scheck von JEDEM Überbringer eingelöst werden.

Ein Orderscheck, gekennzeichnet durch den Hinweis "oder Order" und zusätzlich am rechten Rand durch einen senkrechten roten Strich mit dem Text "Orderscheck", darf nur vom namentlich Genannten auf sein Konto eingelöst werden. Eine Weitergabe ist hier nurhc durch Unterschrift auf der Rückseite des ursprünglichen Empfänger möglich.

Siehe auch die Stichworte Verrechnungsscheck, Orderscheck, gekreuzter Scheck.

wenn der zusatz in kleinen buchstaben "oder überbringer" nicht durchgestrichen ist, nimmt deine bank den scheck an und schreibt in dir gut.

Da wirst du deinen Vermieter bitten müssen, einen neuen auf dich auszustellen. Ein Verrechnungscheck ist ja damit gesichert, das er auf eine bestimmte Person ausgestellt ist. So kann er im Verlustfall nicht von Fremden genutzt werden.

Fehler! Auf dem V-Scheck steht der Zusatz: Oder Überbringer

Nein, sonst wäre es ja ein Orderscheck. Bei normalen V-Scheck spielen die Angaben über den potentiellen Empfanger keine Rolle. Ohnehin erfolgt die Gutschrift unter Vorbehalt und man kann i.d.R. noch nicht sofort über das Geld bar verfügen. Anders verhält sich das beim Barscheck, der aber wohl keine Rolle mehr spielt.