Wie hoch wird ein Kratzer an der Stoßstange bewertet?

5 Antworten

Zumindest auf eine Teillackierung dürfte man wohl bestehen, allerdings müssen die Kratzer gut als solche erkennbar sein. Gibt ja auch so kleine Kratzer die man allein mit Polieren wieder unsichtbar machen kann ;D

Du kannst zu einer Werkstatt gehen und Dir einen Kostenvoranschlag geben lassen. An Stelle der Reparatur kannst Du Dir den Betrag auszahlen lassen. Die MwSt. wird dann aber abgezogen. Die Entscheidung ob Du den Wagen reparieren lässt oder nicht, liegt bei Dir.

Eine Reparatur per Lackstift musst Du nicht hinnehmen. Eine Instandsetzung von einem professionellen "Beulendoktor" oder Lackierer schon. Das kommt immer darauf an wie groß der Schaden ist und ob es wirklich eine neue Stoßstange sein muss. 

Ist der Schaden rein oberflächlich und nur im Lack, dann reicht eine neue Lackierung - evtl. eben auch Teillackierung. Ist die Stoßstange gerissen oder gebrochen, dann muss es eine neue sein.

Um welche Summer reden wir hier bei einer Teilllackierung?

@Keehh

Ich kenne den Schaden ja nicht. Aber eine kleine Beule im Kofferraumdeckel weg machen oder eine kleine Lackstelle ausbessern kostet hier so um die 50,- bis 60,- Euro.

Die Kollegen über mir haben dass schon alles optimal beantwortet. Deshalb möchte ich nicht meinen Zimt dazugeben sondern die Sache aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Wir sind alle Autofahrer und zahlen uns jedes Jahr dümmer für Versicherung (V). Warum? Weil die Vs so gestaltet sind dass jeder, auch der mit einer alten und verrotteten Kiste, die praktisch nix mehr wert ist, sich bei einem kleinen Bummser sich seine Kiste renovieren lassen kann bzw. sich den Schaden auszahlen lässt. Und wir alle zahlen dafür.  Und dann sind da noch die V Betrüger die sowas provozieren.  Ist es nicht so?

Warum? Weil die Vs lieber zahlen, das ist für die billiger. Die haben keine Detektive oder Gutachter die sich die Schäden genauer betrachten. Kann man auch verstehen weil in D der Verursacher beweisen muss dass der Schaden den er verursacht hat, geringer ist wie der den der Geschädigte behauptet. Das ist teuer und aufwändig.

Dann ist da noch die Justiz und die sagt .....Originalzustand wieder herstellen. So kommt es dann dass ein kleiner Kratzer dem Mann mit der Kiste so um die Tausend Euro in die Kasse spült und er fährt mit dem Kratzer weiter und lacht sich ins Fäustchen, denn Abzüge für Geld kassieren (minus MWST) oder alte Kiste gibt es nicht.

Kommt darauf an wie groß der Schaden ist. Könnte ja sein das hinter der Stoßstange, Plastikteile gerissen oder deformiert werden. Aber dafür ist der Gutachter ja da. Schau mal was rauskommt. 

Lackstift, ist keine Reperatur, sondern Pfusch. Wie gesagt, kommt drauf an wie groß der Schaden ist. Wenn es eine Kunststoffstoßstange ist und der Kratzer durch alle Lackschichten geht, das Trägermaterial auch noch beschädigt ist muß unter umständen die ganze Stange getauscht und lackiert werden. Da bist dann gleich mal bei 2000 Euro und mehr je nach Fahrzeug. 

Im Schadenersatzrecht gilt: Es ist der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Damit ist klar, dass du eine "Teilreparatur" Lackstift oder sogenannte Smartrepair nicht akzeptieren musst. Wichtig ist weiterhin, dass von einem Fachmann überprüft wird, ob weitere verdeckte Schäden - unter der Stoßstange vorhanden sind.

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Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - musst du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern. Das geschieht durch ein Gutachten eines von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen oder eine Schadenskalkulation, evtl. auch über einen Kostenvoranschlag.

- Liegt der Schaden nach deiner Vermutung über 715 €, dann liegt kein Bagatellschaden vor. Wenn du den Verdacht auf weitere verborgene Schäden hast, liegt ebenfalls kein Bagatellschaden vor. In diesem Fall darfst du direkt selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind von der Verursacherin bzw. ihrer Versicherung zu tragen. 

Du hast als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.

- Hast du bei einem alten Auto bei einem Schaden unter 715 € den Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalschaden, dann benötigst du ebenfalls ein Gutachten zur Abrechnung.

Wenn bei dir ein Bagatellschaden (< 715 € von dir geschätzt) vorliegt, dann kann dir der von dir beauftragte Sachverständige auch (nur) ein Kurzgutachten bzw. Schadenskalkulation erstellen. Deren Kosten sind deutlich geringer als die eines Gutachtens aber auch inhaltlich deutlich geringer, auch die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und müssen dir erstattet werden. Hingegen werden die Kosten eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt oft nicht gezahlt, da diese bei Beauftragung wieder gut geschrieben werden.

Die Daten des Verursachers legst du bei deinem Sachverständigen vor. Anhand des Kennzeichens des Verursachers kann dein Sachverständiger dann abfragen wo dieser versichert ist. Wenn du ihm eine Abtretung in Höhe des Gutachtenhonorrares unterschreibst, dann brauchst du auch nicht in Vorkasse zu treten.