Wie hoch sind die Steuern bei einem Drittjob?

2 Antworten

Der erste Nebenjob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet, und entsprechend musst du mehr zur Sozialversicherung bezahlen und auch die Steuer wird sich entsprechned ändern.

Der zweite Nebenjob bleibt bis auf die 3,7 % zur Rentenversicherung frei von Abgaben,und auch davon kannst du dich auf Antrag befreien lassen.

Beachte aber,dass du den Nebenjob deinem Arbeitgber der Vollzeittätigkeit angeben musst,und achte auf die durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit,die du mit den Jobs zusammengerechnet, nicht überschreiten darfst.

Nur ein Nebenjob kann als Minijob begünstigt sein. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. SV-Abgaben werden einbehalten und Lohnsteuer nach Steuerklasse 6.