Teilzeitstelle plus Nebenjob: wie versteuert?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Neben einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob kannst du eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bis zu max. 450 Euro im Monat ausüben,ohne dass dadurch Beträge zur Sozialversicherung anfallen,außer 3,9 % zur Rentenversicherung,davon kannst du dich zwar befreien lassen,das ist aber nicht empfehlenswert.

In der Regel werden diese geringfügig entlohnte Tätigkeiten vom Arbeitgeber pauschal mit 2 % versteuert.Wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wird,kann diese Pauschalsteuer dir in Abzug gebracht werden.

Der erste Arbeitgeber muss aber über die Aufnahme des BNebenjobs informiert werden.

Aber du brauchst dieses Einkommen aus der Nebentätigkeit nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.

Dein

Ok, das war mir nicht bewußt, daß die Nebentätigkeit dann tatsächlich sozialversicherungsfrei bleibt. Ich bin immer davon ausgegangen, daß das Gesamteinkommen aus allen Tätigkeiten ausschlaggebend ist.

Danke für deine Antwort!

@lenzing42

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

Der Minijob wird nicht mit Deinem Teilzeitjob verrechnet. Du kannst bis zu 450 Euro im Minijob verdienen ohne Steuern zu bezahlen. Ob Du davon in die Rentenversicherung einzahlst, kannst Du selbst entscheiden. Die Abgaben bezahlt Dein AG.

Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag was da zu "Nebenjob" steht. Oft steht da, dass der AG zum Nebenjob seine Zustimmung geben muss. Das ist aber so nicht richtig. Der AN muss zwar seinen AG über einen Minijob informieren aber nicht um Erlaubnis fragen.

Dass man den Nebenjob nicht bei einem Konkurrenzunternehmen ausübt, versteht sich von selbst. Wichtig ist für den Haupt-AG, dass geltende Arbeitszeitgesetzte (z.B. zulässige Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten) eingehalten werden und die Arbeitsleistung im Hauptjob nicht unter der Nebenbeschäftigung leidet. Erst wenn dies der Fall ist, kann der AG den Minijob verbieten. Da Du ja Teilzeit arbeitest, ist die Gefahr der Verletzung des Arbeitszeitgesetzes nicht so groß wie bei AN die Vollzeit arbeiten.

Ok, danke!

Mein Arbeitsvertrag besteht nur aus 2 Seiten, zu einem Nebenjob steht da leider gar nichts. (; Aber ich meine, mal gehört zu haben, daß man den AG zumindest informieren muß. Alle anderen genannten Sachen werden bei mir aber eher nicht zutreffen.

@Riverside85
*Aber ich meine, mal gehört zu haben, daß man den AG zumindest informieren muß.* 

Da hast Du richtig gehört. Du informierst Deinen AG über den Minijob und hast damit alles richtig gemacht. Dass Du aufgrund Deines Teilzeitjobs wohl keine Probleme mit der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes hast, habe ich ja schon vermutet.

Wenn Du einen Minijob - also maximal 450 Euro - annimmst, zahlst Du hier keine Steuer. Deinen Arbeitgeber musst Du vorher fragen, denn er kann dies auch ablehnen, was die meisten nicht machen.