Beschäftigungsverbot bei Hauptjob und Nebenjob

2 Antworten

Hallo,

grundsätzlich ja!

Auch im Nebenjob ist bei einem Beschäftigungsverbot durch eine Risikoschwangerschaft eine Lohnfortzahlung zu entrichten, da Kräfte auf Minijobbasis grundsätzlich in allen Bereichen zu den normalen Angestellten fast gleichgestellt sind, fast weil im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen ohne Ersatzleistung endet.

Ansonsten aber sind sie bei Urlaub, Krankheit und auch bei der Fortzahlung durch Berufsverbot den anderen Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt..

Siehe auch:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Angestellte-auf-Minijob-Basis-ist-schwanger-mit-Berufsverbot-Lohnfortzahlung-rechtmae%C3%9Fig---f258692.html

Beschäftigungsverbot und Mutterschaftsgeld

Im Falle eines Beschäftigungsverbotes infolge einer Schwangerschaft haben Minijobberinnen Anspruch auf Lohnfortzahlung, bis zum Eintreten der Mutterschutzfrist. Während der Mutterschutzfrist kann die Beschäftigte Mutterschaftsgeld erhalten. Dies wird aber im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern nicht von der Krankenkasse sondern auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt (§ 13 Abs. 2 MuSchG). Es beträgt kalendertäglich höchstens 13 Euro und ist auf insgesamt 210 Euro begrenzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem bisherigen, durchschnittlichen Arbeitsentgelt auszugleichen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG).

http://www.joppo.de/recht/sozialversicherungsrecht/minijob-400-euro-job/krankenversicherung.html