Muss ich für einen einmaligen Nebenjob Steuern zahlen?

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Wenn das Deine einzige steuerpflichtige Einnahme wäre, dann würden keine Steuern anfallen.

Wenn Du das nebenberuflich gemacht hättest und Du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hättest (Arbeitnehmer) dann würde der Härteausgleich angewendet (§ 46 Abs. 5 EStG in Verbindung mit § 70 EStDV):

Wenn Gewinn/Einkünfte aus Nebentätigkeit > 409,99 € < 820,01 €:

820 € (feststehender Ausgangsbetrag) ./. 500 € (Gewinn) = 320 € wären nur zu versteuern.

Deine Aufwendungen können allerdings von den 500 € abgezogen werden (nur der Gewinn ist steuerpflichtig); wenn das km-Geld (120 €) der pauschalen Regelung von 0,30 € pro km (Hin- und zurück) entspricht, dann ist das eine Kostenerstattung und hebt sich daher mit den 120 € dann auf; sollten die 120 € höher sein als die Pauschalberechnung (oder als tatsächliche Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln) dann wäre die Differenz zusätzlich zu den 500 € hinzuzurechnen..

Sollte der Gewinn unter 410 € im Jahr aus Nebentätigkeiten liegen, dann würde der gewinn gar nicht besteuert.

Unabhängig davon, ob diese Tätigkeit als gewerblich (§15 EStG) oder freiberuflich (§18 EStG) einzustufen ist, sind diese Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Danke für deine Antwort!

Ab welchem Betrag fallen denn dann Steuern für mich an?

@trmz73

In welcher Höhe Steuern entstehen hängt von den persönlichen verhältnissen ab. Familienstand, Kinderzahl, Höhe weiterer Einkünfte, Sonderausgabenhöhe...

Nebeneinkünfte werden meistens besser bezahlt, sonst würde man es nicht machen.

Es kommt darauf an, wenn Du einer Haupttätigkeit nachgeht, welchen Jahresverdienst Du hast. Was Du über den Betrag 8.820 Euro im Jahr verdienst, mußt Du versteuern.

Du kannst Deine Aufwendungen absetzen, z.B Ankauf PKW, Übernachtungskosten etc. ....