Hey,
ich habe vor kurzem ein Knöllchen an meiner Windschutzscheibe vorgefunden auf Grund von überschrittener Parkdauer :/ Dieser ist mit einem Bußgeld von 30 Euro betitelt, was mir jedoch als zuviel erscheint.
Geparkt: 07:46 Uhr
Schein bis: 09:46 Uhr
Knöllchen um: 11:03 Uhr
Im Bußgeldkatalog steht dazu folgendes:
Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer
.. bis 30 min: 10 Euro
...bis 1h: 15 Euro
...bis 2h: 20 Euro
...bis 3h: 30 Euro
Nun zu meiner Frage:
Beziehen sich die Zeitangaben auf die Zeit ab dem Moment indem das Parkticket abgelaufen ist ? Also in meinem Fall dann 1h 15min.
Oder wird geschaut wie lange der PKW insgesamt stand und wenn die Parkzeit überschritten wird, somit die gesamte Parkzeit (auch die bezahlte) als Grundlage genommen.
Vielen Dank schon einmal :)