Bekommt man einen Strafzettel, wenn man 2 Parkuhren ins auto legt mit 2 Zeiten, damit man Länger Parken Kann?

13 Antworten

Erst einmal: Wenn du nur eine Minute nach 14.00 Uhr ankommst, musst du deine Parkscheibe auf die noch nicht angefangene halbe Stunde stellen, also ohnehin dann auf 14:30, und kannst dann tatsächlich bis 15:00 stehen,. auch mit nur einer Parkscheibe.

Liegen da aber 2 Scheiben mit leicht unterschiedlicher Einstellung, wird man sicher die mit dem früheren Ende als die gültige ansehen, und du würdest dann sogar einen Nachteil haben. Lediglich wenn die 2. eine gänzlich andere Zeit anzeigt, wurde man an ein Versehen denken, und diese ignorieren, sofern dann nicht nach der 2. dann eigentlich richtigen weiter gesucht wird und dir dein Knöllchen dann gleich geschrieben wird.

Eine falsch ausgeschilderte oder 2 Parkscheiben mit unterschiedlichen Uhrzeiten kann als fehlende Parkscheibe behandelt werden. 

Du bekommst zwei Strafzettel. 

Einen für das überziehen der Zeit.

Den anderen für Irreführung.

Hallo Pflasterstein2

Ja, das ist strafbar. Es ist auch strafbar wenn du nach Ablauf der Parkzeit die Uhr neu einstellst ohne das Fahrzeug zu bewegen.

Gruß HobbyTfz

Es ist nur eine erlaubt die zweite wird nicht anerkannt  . 

Ankunftszeit korrekt angebenParkscheibe einstellen: So geht's richtig

Einparken und die Parkscheibe einstellen – eigentlich ein simpler Vorgang. Dennoch wirft er bei Autofahrern oft Fragen auf. Was ist zum Beispiel, wenn die Ankunftszeit genau zwischen der vollen und der halben Stunde liegt? Und welche Alter­nativen bieten sich zum verbotenen Weiter­drehen der Parkscheibe?

Parkscheibe einstellen – aber auf welche Ankunftszeit?

Wohl jeder Autofahrer hat so etwas schon erlebt: Sie kommen beispielsweise um 10.15 Uhr auf einem Parkplatz an und müssen nun Ihre Parkscheibe einstellen. Aber welche Ankunftszeit geben Sie an – 10 Uhr oder 10.30 Uhr? Richtig ist in diesem Fall 10.30 Uhr, denn der Zeiger muss gemäß § 13 Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) immer auf die halbe oder volle Stunde einge­stellt werden, die der tatsäch­lichen Ankunftszeit folgt. Das bedeutet, dass Sie in einem günstigen Fall annähernd eine halbe Stunde über die Höchst­parkdauer hinaus parken dürfen, ohne Probleme zu bekommen.

Wichtig ist dabei: Wenn Sie die Parkscheibe einstellen, muss der Zeiger genau auf einer vollen oder halben Stunde stehen. Ihn in den weißen Zwischenraum zu drehen, um etwa exakt die Ankunftszeit 10.15 Uhr anzuzeigen, ist nicht gestattet – bei einer Kontrolle droht ein Bußgeld. Außerdem muss die Parkscheibe natürlich von außen gut sichtbar sein.

Parkscheibe weiter­drehen: Nicht erlaubt!

Ihr Termin dauert länger und die Höchst­parkdauer ist fast erreicht – da erscheint es verfüh­rerisch, die Parkscheibe einfach weiter­zu­drehen und damit die Ankunftszeit zu verändern. Das ist jedoch nicht erlaubt und wird geahndet wie das Parken ohne Parkscheibe. Bei Überziehung der Höchst­parkdauer ab einer halben Stunde droht ein Bußgeld von 10 Euro. Ab einer Stunde beträgt das Bußgeld 15 Euro, ab zwei Stunden 20 Euro und ab drei Stunden 30 Euro. Erlaubt ist jedoch Folgendes: Sie parken aus, fahren mit dem Auto einmal um den Block und parken wieder ein. Dies gilt gemäß StVO als neuer Parkvorgang, sodass Sie dann auch eine neue Ankunftszeit einstellen dürfen.

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