Parkscheibe auch in der eigenen Hauseinfahrt?

6 Antworten

Aus einem Kommentar zu einer anderen Antwort entnehme ich, dass deine Einfahrt auch einen abgesenkten Bordstein hat. Damit erübrigt sich die Frage, denn du darfst dort überhaupt nicht parken.

Es gibt eine Vorschrift, die es verbietet, vor Grundstückszufahrten zu parken. Davon sind die Grundstückseigentümer/-nutzer tatsächlich ausgenommen.
Das liegt an dem Schutzzweck der Vorschrift. Dem Grundstückseigentümer soll der Zugang zu seinem Grundstück gesichert werden. Wenn er selbst dort parkt, beschneidet er nur sein eigenes Recht, nicht das von anderen Leuten. Daher ist es ihm erlaubt.

Eine weitere, davon unabhängige, Vorschrift besagt, dass man nicht vor abgesenkten Bordsteinen parken darf. Das gilt auch für Grundstückseigentümer einer Einfahrt.
Denn der Schutzzweck dieser Vorschrift dient dem Überqueren der Fahrbahn für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer etc. Das Parken vor einem abgesenkten Bordstein beschneidet also nicht nur den Grundstückseigentümer, sondern auch Andere in ihren Rechten.

Deine Frage wäre natürlich relevant, wenn kein abgesenkter Bordstein vorhanden wäre. Dazu kenne ich bisher keine Rechtsprechung, daher kann ich im Folgenden nur meine persönliche Herleitung niederschreiben:

Da würde ich mir wieder den Schutzzweck anschauen. Die Parkscheibe soll das Dauerparken verhindern und damit möglichst vielen Menschen das Parken dort ermöglichen. Vor einer Einfahrt (ohne abgesenkten Borstein) dürfen Andere aber gar nicht parken. Dort muss also auch kein Schutz vor Dauerparkern geschaffen werden. Daher würde ich sagen, dass der Grundstückseigentümer dort keine Parkscheibe auslegen müsste.

Auf Privatgelände kannst du machen was du willst (zumindest parken).

Wenn dein Parkplatz einer von den öffentlichen ist, müsstest du die Parkscheibe benutzen und nach der Maximalzeit umparken. Als Anwohner bekommst du aber vielleicht eine Sondergenehmigung von der Stadt.

Ich würde auf einer öffentlichen Straße stehen in Reihe zu den anderen parkenden Autos, aber vor meiner Auffahrt und nicht auf dem Gehweg. Meiner Meinung nach alles richtig, weil ja durch die Auffahrt und den abgesenkten Bordstein ein Parkverbot für alle gilt, außer dem Berechtigten und der bin ja ich, oder?

@Josieooo

an abgesenkten Bordsteinen darf man gar nicht parken.

@Josieooo

weil ja durch die Auffahrt und den abgesenkten Bordstein ein Parkverbot für alle gilt,

Soweit richtig. Und den Rest des Satzes vergisst Du bitte, der ist falsch.

@Josieooo
außer dem Berechtigten

den gibt es nicht ...

... natürlich, oder gibt es diesbezügliche Schilder vor und nach der Zufahrt?

Bei uns auf dem Land darf in einer Zufahrt gar nicht geparkt werden.

das ist nicht nur auf dem Land so ;)

Hallo,

wenn du auf der Fahrbahn stehst, musst auch du eine P-scheibe auslegen.

Gruß

Wenn Du auf deinem Grundstück stehst, brauchst Du keine Parkscheibe.