Wie geht's jetzt weiter? Kündigung während Krankengeld bezug - jetzt schon arbeitssuchend melden?
Meine Tochter hat vor einigen Monaten eine neue Arbeit aufgenommen und ist dann leider krank geworden. Sie erhält mittlerweile Krankengeld.
Da sie noch in der Probezeit ist, hat sie nun ihre Kündigung bekommen.
Sie ist weiter krank geschrieben ist und wird es leider wohl auch noch eine Weile sein.
Nun stellt sich jetzt die Frage, wie sie verfahren soll.
Dem Arbeitsmarkt steht sie ja wegen der Krankheit nicht zur Verfügung.
Frage: Muss sie sich trotzdem jetzt sofort arbeitssuchend melden? Oder erst, wenn absehbar ist, dass die Krankheit beendet wird?
Und muss eigentlich die Krankenkasse über die Kündigung informiert werden? Wobei sie ja schon Krankengeld bekommt.
Vielen Dank.
3 Antworten
Die Krankenkasse erfährt dies automatisch, da die Abmeldung durch den Arbeitgeber erfolgt.
Leistungsrechtliche Hinweise
Sie müssen sich als Arbeitnehmer/-in spätestens 3 Monate vor dem Ende
Ihres Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses bei der
Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend melden. Dies dient dazu,
eine möglichst frühe Vermittlung durch die Agentur für Arbeit sicher zu
stellen. Wenn Sie von dem Ende erst später erfahren, müssen Sie sich
innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage bei der Agentur für Arbeit melden.
Ansonsten stellt sich die Frage - hat sie überhaupt Anspruch auf Leistungen?
um so früher um so besser.
Wenn eine Kündigung nicht absehbar war, dann muss man sich ab dem Erhalt der Kündigung arbeitssuchend, arbeitslos melden.
Deine Tochter kann sich auch telefonisch beim Amt melden, das reicht als erster Schritt aus und sie kann da auch angeben, das sie arbeitsunfähig geschrieben ist. Das Amt möchte dann sicherlich einen Nachweis haben.
Danke für die Antworten ...
Sie erhält Krankengeld und wird es auch weiter erhalten. Also braucht das Arbeitsamt auch nichts bezahlen ... sondern erst, wenn sie wieder gesund ist.
Danke für die Info ...
Wenn sie grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, soll sie sich trotz momentaner Erkrankung unbedingt bei der Agentur für Arbeit melden.
Man wird ihr sagen, dass sie sich noch nicht arbeitslos melden kann, da sie wegen der Erkrankung zur Zeit - logischerweise - dem Arbeitsmarkt nicht zur Vermittlung zur Verfügung steht, dass sie sich aber wieder melden soll, sobald das Ende der Erkrankung und ihre Arbeitsfähigkeit absehbar ist.