Beziehe Krankengeld, jetzt Kündigung (Betriebsaufgabe)wann arbeitslos melden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du kannst dich sofort arbeitslos melden du mußt deine kündigung und eine krankenmeldung mit zum arbeitsamt nehmen die wird dann auch verlangt damit du keine sperre bekommst je früher dich anmeldes umso besser dann hast du keine finanzellen verluste durch die bearbeitungszeit

Vielen Dank, werde mich dann sofort dort melden.

@wodemo

Nein, du KANNST nicht, du MUSST dich sofort arbeitslos melden, sonst kann dir Arbeitslosengeld gestrichen werden.

@wodemo

keine ursache habe ich gerne gemacht

-- Jeden Tag, den du länger Krankengeld beziehst bist du nicht arbeitslos gemeldet, sondern du schiebst damit deine Arbeitslosigkeit nach hinten raus. Ab dem Tag, wo du dann wieder gesundgeschrieben bist, meldest du dich arbeitslos. Eher nehmen die deine Arbeitslosenmeldung eh nicht an, du musst, wenn du Arbeitslosengeld beantragst gesund sein, dh. nicht krankgeschrieben sein, denn dann steht deine Arbeitskraft erst zur Verfügung und du bist vermittelbar!!!!

-- Krankengeld kannst du wegen derselben Krankheit maximal 78 Wochen erhalten, wobei Entgeltfortzahlungszeiträume diese Laufzeit nicht verlängern, d.h. inklusive sind.

-- Für die Dauer des Krankengeldbezuges ruht der Anspruch auf ALG I, § 142 SGB III.

Arbeitslosengeld beantragen und voraussichtlich arbeitssuchend melden sind zwei verschiedene Dinge.

Wenn ein Arbeitsvertrag ausläuft, muss man sich auch weit vorher schon beim Arbeitsamt melden.

@Moonie1970

Nein. das Arbeitsamt schickt die Leute weg, mit dem Hinweis, erst bei Gesundscheibung den Antrag zu stellen!!!! Wozu anmelden, die Leistung wird ab Antragsdatum gestellt?

@Moonie1970

Nein. das Arbeitsamt schickt die Leute weg, mit dem Hinweis, erst bei Gesundscheibung den Antrag zu stellen!!!! Wozu anmelden, die Leistung wird ab Antragsdatum gestellt?

@Moonie1970

Nein. das Arbeitsamt schickt die Leute weg, mit dem Hinweis, erst bei Gesundscheibung den Antrag zu stellen!!!! Wozu anmelden, die Leistung wird ab Antragsdatum gestellt?

Wenn ein Arbeitsvertrag ausläuft, muss man sich auch weit vorher schon beim Arbeitsamt melden.... ja, wen du gesund bist!!!!!!

@elenore

Sorry, das sollte nicht böse gemeint sein, erst ging es nicht den Kommentar zu senden....nun wurde er 3 mal gesendet!!!!

Sofort zum Arbeitsamt da deine Mitwirkung bei der Jobsuche zwingend erforderlich ist und es auch in den Statuten des Arbeitsamtes vorgesehen ist. Du mußt dich 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit melden,bzw. unmittelbar nachdem du die Kündigung bekommen hast. Sonst entfällt zu Beginn der Arbeitslosigkeit der Anspruch auf ALG ( Sperre ).

Nein. das Arbeitsamt schickt die Leute weg, mit dem Hinweis, erst bei Gesundscheibung den Antrag zu stellen!!!! Wozu anmelden, die Leistung wird ab Antragsdatum gestellt?

Wenn ein Arbeitsvertrag ausläuft, muss man sich auch weit vorher schon beim Arbeitsamt melden.... ja, wenn du gesund und vermittelbar bist!!!!!!

Du musst dich sofort melden. ansonsten musst du eine erklärung wegen verspätetem melden abgeben und du kannst ein sperre bekommen.