Wird in der Probezeit Krankengeld gezahlt?

7 Antworten

Ich bin der Meinung, du bekommst "nur" Krankengeld von der Krankenkasse. Mit Bestehen der Prüfung endet auch der Ausbildungsvertrag und stattdessen hast du nun seit ca. 2 Wochen einen Arbeitsvertrag.

Das Gesetz besagt, du hast erstmalig Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn das ARBEITSverhältnis min 4 Wochen bestand. Nach diesen 4 Wochen hast du natürlich auch in der Probezeit ganz normalen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG.

Während der Krankheit bekommst Du selbstverständlich weiterhin Dein Geld. Übrigens heißt es Lohnfortzahlung (im Krankheitsfall) und nicht Krankengeld. Krankengeld wird durch die Krankenkasse gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Kalendertage andauert.

Dein Betrieb zahlt die ersten 6 Wochen, die Krankenkasse zahlt dann die restliche Zeit (bis 78 Wochen) Krankengeld. Ob du damit deine Probezeit überstehst, ist zweifelhaft.

Du meinst sicher die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeld ist eine andere Geschichte...

Natürlich hast du auch in der Probezeit Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Du bist übernommen worden. Also zahlt der Arbeitgeber dein Gehalt weiter bis zu 6 wochen. Erst danach bekommst du Krankengeld.