Ist man sofort arbeitssuchend gemeldet, wenn man ALGII erhält?
Hallo erstmal,
Ich war für mehrere Monate zu 100 % arbeitslos gemeldet und habe ALGII bezogen sowie auch Kindergeld. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, ob man auch gleichzeitig arbeitssuchend gemeldet ist, wenn mal ALGII bezieht, da man ja monatlich zu Terminen erscheinen muss und auch in dem Abstand Bewerbungen sowie erhaltene Absagen vorlegen muss (Habe ich alles gemacht). Nun habe ich Angst, dass ich das Kindergeld für die Monate zurückzahlen muss in denen ich ALGII bezogen habe. (Vorher war ich in einem Studium und habe dies abgebrochen und habe übergangsweise ALG2 bezogen. Ich bin übrigens 20 sodass ich mit dem Status arbeitssuchend noch Kindergeld erhalten würde). Ich habe auch schon mit einer Mitarbeiterin vom Amt geredet, die mir gesagt hat, dass ich arbeitssuchend gemeldet war, jedoch habe ich doch einige Zweifel an der Richtigkeit ihrer Aussage gehabt. Da sie mir zum einen auf der Mitteilung für die Familienkasse meine "Arbeitslosen-Monate" in der "Ausbildungssuchendspalte eingetragen hat und mir gesagt hat, dass ich ausbildungssuchend wäre, wenn ich einen Termin für die Berufsberatung machen würde. Dies habe ich auch gemacht, da ich zum Wintersemester diesen Jahres ein Studium beginnen wollte und mich nur mit einem Minijob kaum über Wasser halten kann. Jedoch wurde mir von der Mitarbeiterin bei der Berufsberatung gesagt, dass ich nur als ratssuchend registriert wurde und komischerweise wollte sich mich auch nicht ausbildungssuchend melden. So nun weiß ich nicht worauf ich mich verlassen soll. Ist man nun für den Zeitraum von ALG2-Bezug gleichzeitig arbeitssuchend gemeldet oder hätte ich das speziell ansprechen müssen?
3 Antworten
wenn du alg2 beziehst, bist du sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos gemeldet.
um kindergeld zu beziehen, musst du ausbildungssuchend gemeldet sein. wenn du das nicht bist, dann musst du das kindergeld zurückzahlen. das du dich auf arbeitsstellen beworben hast, ist für die kindergeldkasse völlig egal. sie wollen sehen das du dich auf ausbildungsstellen beworben hast. wenn du also keine ausbildungssuche vorweisen kannst, hast du keinen anspruch auf kindergeld und es wird gerechtfertigt zurückverlangt.
Wenn man noch nicht 21 ist bekommt man trotzdem Kindergeld, wenn man arbeitssuchend ist. Das steht sogar in dem offiziellem Formular, von der Kindergeldkasse, dass ich noch abgeben muss. Wenn man ausbildungssuchend gemeldet ist, bekommt man Kindergeld bis man 25 ist.
Wenn du bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitslos gemeldet bist, bist du quasi automatisch auch arbeitsuchend. Dieser Automatismus gilt nur, wenn du dort tatsächlich den Status "arbeitslos" hast. Das wurde dir ja bereits bescheinigt.
Soweit ich weiß, müsstest du aber ausbildungsuchend gemeldet sein, um weiterhin Kindergeld bekommen zu können. Das ist ein anderer Status als arbeitsuchend. Da würde ich zum einen mal bei der Familienkasse nachfragen, ob es ausbildungsuchend sein muss oder ob arbeitsuchend (bzw. das, was dir bescheinigt wurde) ausreicht. Und zum anderen würde ich ggf. bei deiner Vermittlerin beim Jobcenter nachfragen, ob die Bescheinigung wirklich korrekt ausgefüllt wurde (Zeiten von Arbeitslosigkeit in der Spalte für "ausbildungsuchend" einzutragen klingt für mich irgendwie merkwürdig).
Wenn die Familienkasse sagt, dass "arbeitsuchend" auch ausreicht, dann ist doch alles in Ordnung.
Klar passieren auch Behördenmitarbeitern mal Fehler. Aber eine falsch ausgefüllte Bescheinigung könnte dazu führen, dass die Familienkasse Zicken macht. Das lässt sich alles noch korrigieren, verursacht aber zusätzliche Lauferei. Deshalb finde ich es besser, wenn man sowas im Vorfeld klären kann, damit dann nach der Abgabe alles glatt läuft.
du musst ausbildungssuchend sein.
Du erhältst nur dann ALGII, wenn Du erwerbsfähig und vermittelbar bist
Du brauchst also nicht explizit arbeitssuchend gemeldet sein - das wird schlicht vorausgesetzt, denn ALG II ist nur Überbrückung bis zur Jobaufnahme
Ähnliches habe ich auch schon gelesen, jedoch frage ich mich wie es sich in diesem Fall mit dem Kindergeld verhält. In einem Artikel von 2008 wurde nämlich erwähnt, dass eine Person Kindergeld zurückzahlen musste, weil diese nicht arbeitssuchend gemeldet war. Leider sind die bei der Familienkasse recht strikt wenn es um Angaben wie arbeitssuchend und ausbildungssuchend geht, von daher bin ich mir nicht sicher, ob es für die Familienkasse reicht, dass ich ALG2 bezogen habe, um nicht alles nachzahlen zu müssen.
du warst ja arbeitssuchend. ergibt sich aus deinem bezug von alg2. du warst allerdings nicht ausbildungssuchend.
Ich habe schon bei meiner Familienkasse mehrfach nachgefragt was ausreicht, damit ich weiterhin Kindergeld bekomme. Die Aussage von der Mitarbeiterin war, dass ich entweder als ausbildungssuchend oder arbeitssuchend gemeldet sein muss. (Arbeitssuchend gilt nur bis man 21 ist und ich bin noch 20). ALG2 bekomme ich aber nicht mehr, weil ich einen Job angenommen habe, sodass mein Status als arbeitssuchend im Februar beendet wurde.
Zu der Bescheinigung muss ich sagen, dass sich die Vermittlerin wohl verguckt hat, da sie gesagt hat, dass sie die Zeiten der Arbeitssuche eintragen wird, hat es aber bei "ausbildungssuchend" eingetragen. Meine Termin für die Berufberatung hat sie aber korrekt eingetragen. Auch Mitarbeitern beim Amt kann mal ein Fehler unterlaufen. Im Dokument habe ich den Fehler dann wieder korrigiert (Darf ich machen, weil ich den Abteil auch selbst hätte ausfüllen können). Jedoch frage ich trotzdem nochmal nach. Mich hat nur plötzlich die Angst ergriffen, dass ich womöglich 1200 € Kindergeld zurückzahlen muss, wenn ich nicht arbeitssuchend gemeldet war in der Zeit meines ALG2 Bezugs.