Was ist nach 18 Monaten krank mit Krankengeld, wenn man weiter auf eine andere Krankheit feiert?

10 Antworten

Kann ich auf eine andere Krankheit weiter Feiern ?

Entweder ganz mies formuliert oder der Grund, diese Frage keiner Antwort zu würdigen, außer der offiziellen Quelle zum selber lesen:

§ 48 SGB V Dauer des Krankengeldes

(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

18 Monate ist Limit. Du solltest dann schon 3 Monate vorher den Rentenantrag stellen.

Du kannst außerdem nur 24 Monate FRÜHER in Rente als deine Regelalter. Das wäre in deinem Fall 65 Jahre und 6 Monate.

Der Bezug von EM-Rente wäre aber wieder versicherte Zeit für das Altersruhegeld.

Nach Ablauf der 78 Wochen (incl. der 6 Wochen Lohnfortzahlung) müsstest du Arbeitslosengeld beantragen. Das wird dann aber mit einer evtl. Rentennachzahlung verrechnet

Lol.. ich kann gar nicht nachvollziehen das manche User dir hier richtigen Antworten geben.. schließlich bezahlen die Dein "Feiern"..

Ich hoffe Du bekommst gar nichts mehr und kannst die nächsten Jahre von ALG II leben, was wir leider auch für solche Leute wie Dich bezahlen müssen.

hallo,

krankengeld gibt es für 78 wochen, dann erfolgt die aussteuerung und du kannst arbeitslosengeld I beantragen, wenn das abgelaufen ist, dann arbeitslosengeld II. bei dem versuch, auf eine andere krankheit dauerhaft auszuweichen, wird der arzt gewissenbisse bekommen und der medizinische dienst der krankenkassen wird mit seinen eigenen ärzten deine arbeitsunfähigkeit überprüfen...

schade, das du über solche wege auf kosten anderer nachdenken musst.

beste grüsse

dickie59

Nach den 18 Monaten wirst du "ausgesteuert". Du kriegst dann ALG I bzw. wenn du keinen Anspruch darauf hast ALG II. Einen erneuten Anspruch auf Krankengeld hast du erst, wenn du 6 Monate gearbeitet bzw. der Vermittlung zur Verfügung gestanden hast.