Während der Probezeit krankgeschrieben und gekündigt - arbeitslos melden trotz Krankschreibung wg. lückenlosem Verlauf?

5 Antworten

Du musst dich an dem Tag arbeitslos melden an dem du die Kündigung bekommen hast. Sonst kann es sein das du eine Strafe bekommst. Allerdings sollte das auch in deiner Kündigung drin stehen, dass du dich unmittelbar nach Erhalt dort melden sollst.

Man kann sich übrigens auch online Arbeitslos melden.


Familiengerd  27.05.2016, 13:13

Wenn man arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, kann man sich nicht "arbeitslos" melden, und dann gibt es auch keine "Strafe"!

DerHans  27.05.2016, 14:00
@Familiengerd

Im eigenen Interesse meldet man sich aber so früh wie irgend möglich "arbeitssuchend". Dann kann man ohne weiteres bereits auf Stellenangebot reagieren.

Familiengerd  27.05.2016, 15:08
@DerHans

Dass sich der Fragesteller/die Fragestellerin möglichst unverzüglich mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen soll, habe ich ja in meiner eigenen Antwort bereits geschrieben.

Mpischi  27.05.2016, 16:30
@Familiengerd

Hallo Familiengerd,

Wo steht das man sich nicht arbeitslos melden kann wenn man Krank geschrieben ist? Da man sich heutzutage auch Online Arbeitslos bzw. Arbeit suchend melden kann befreit einen das nicht von der Pflicht es unverzüglich nach bekannt werden der Kündigung zu machen. 

Familiengerd  27.05.2016, 17:34
@Mpischi

Das steht (indirekt) im Sozialgesetzbuch 3 SGB III § 141 "Persönliche Arbeitslosmeldung" Abs. 1:


Die oder der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist.


Da ein arbeitsunfähig krank geschriebener Arbeitnehmer nicht als "arbeitslos" im Sinne des Gesetzes gilt - weil er dem Arbeitsmarkt aufgrund der Erkrankung nicht zur Vermittlung zur Verfügung steht -, kann er sich auch nicht "arbeitslos" melden.

Die du aus dem Gesetzestext ersehen kannst, ist eine Arbeitslosmeldung während einer Erkrankung allerdings dann möglich, wenn eine Gesundung und damit der Eintritt der Arbeitslosigkeit "innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist".

Darum habe ich in meiner eigenen Antwort ja auch geschrieben, die Fragestellerin solle sich unverzüglich mit der Arbeitsagentur "in Verbindung setzen" und dass man ihr sagen würde, sie solle sich "wieder melden [...], sobald das Ende der Arbeitsunfähigkeit absehbar" sei.

So lange ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung krank ist, ist die Agentur für Arbeit schlicht und einfach noch nicht für ihn zuständig!

Im Übrigen sind das Erfahrungen, die jeder macht, der sich nach einer Kündigung während einer Erkrankung arbeitslos melden will.

Mpischi  27.05.2016, 21:33
@Familiengerd

Hallo Familiengerd 

Sorry aber mir ist heute wohl die Sonne nicht bekommen. Natürlich hast du Recht. 

Familiengerd  27.05.2016, 21:38
@Mpischi

Lieber die Sonne genießen und einmal etwas "daneben liegen", als ohne Sonne Recht haben! ;-))

Es ist richtig, dass sich ein erkrankter gekündigter Arbeitnehmer nicht arbeitslos melden kann, so lange er arbeitsunfähig ist.

Arbeitslos kann sich nur melden, wer als Gekündigter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht - und das tut ein gekündigter Arbeitnehmer eben nicht.

Du solltest Dich trotzdem umgehend mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und die Umstände darlegen.

Man wird Dir genau das oben Dargestellte sagen (oder sollte es jedenfalls!) und auch, dass Du Dich wieder melden sollst, sobald das Ende der Arbeitsunfähigkeit absehbar ist.

den Verlust deines Arbeitsplatzes musst du beim Arbeitsamt melden und zusätzlich auf deine Arbeitsunfähigkeit verweisen. du wirst dort dann nicht als arbeitslos, sondern als arbeitssuchend registriert.

einen Antrag auf Leistungen kannst du nicht stellen, durch die Arbeitsunfähigkeit.

sobald du wieder arbeitsfähig bist, musst du dich dann arbeitslos melden und den Antrag auf ALG stellen.

Wenn du nicht gerade bettlägerig krank bist, hindert dich doch niemand daran, dich arbeitslos zu melden, und auch bei deiner Krankenkasse vorzusprechen.

Wo soll das Problem liegen? Zum Arzt musst du doch auch gehen.

Bagnola 
Fragesteller
 27.05.2016, 14:18

weil mir von der Krankenkasse mitgeteilt wurde, dass man sich gar nicht arbeitslos melden kann, wenn man krankgeschrieben ist. Was mich nur gewundert hatte, da es ja immer heißt um später einen lückenlosen Arbeitsverlauf zu haben bzw. vollen Anspruch auf Rente zu haben, muss man sich nach Arbeitsverlust arbeitslos melden.

DerHans  27.05.2016, 14:23
@Bagnola

Du kannst dich jederzeit "arbeitssuchend" melden. Damit hast du dann eine Zugangsberechtigung zum Stelleninformationssystem der Arbeitsagentur und kannst z.B. die Zeit des Krankenstands nutzen deine Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand zu bringen. 

Außerdem kannst du eine online-Bewerbungsmappe anlegen. Dafür gibt es dort eine sehr gute Anleitung.

melde dich einfach arbeitssuchend und dann läuft nachher alles !