Wie geht es mit der Finanzierung im Todesfall weiter?

11 Antworten

Nach der heutigen Rechtslage werden auch Schulden vererbt, es sei denn der Erbe unterschreibt bei einem Notar eine "Erbausschlagung". Diese Erbausschlagung ist zum Beispiel sinnvoll, wenn der Elternteil hoffnungslos überschuldet war, ohne dass die Kinder irgendeine Schuld daran tragen, denn das wäre ja auch ungerecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sofern es keine Miterben gibt, erbt das Kind das Auto und die Restschulden dazu. Sofern er wirklich Einkommensmässig in der Lage ist die Raten weiterzubedienen wird ihm das autohaus keine Probleme machen.

Wenn es mehrere Erben gibt muss er sich halt mit denen irgendwie einigen.

Mußt Du in den Vertragsunterlagen schauen bzw. Dich vorher erkundigen

Im Zweifelsfall eine Sterbefallversicherung mit integrieren, dann ist die Karre automatisch bezahlt, wenn er stirbt und geht in den Nachlaß ein
Ansonsten behaupte ich mal: Gehört das Auto der Bank

In dem Fall erben die Hinterbliebenen den Kredit und müssen ihn weiterhin begleichen. Es gibt noch eine Versicherung, die man bei Vertragsschluss abschließen kann, so dass keine Schulden bleiben, doch wird der Kredit dadurch höher.

Wenn der Vater stirbt fallen Darlehen, Vermögen und Auto in die Erbmasse.

Ich denke der Erbe wird dann die Finanzierung übernehmen, wenn sie das Erbe nicht aus schlagen. Genaueres sagt Dir da die Bank wo das Auto finanziert wurde.

Woher ich das weiß:Recherche